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Document 91997E003252

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3252/97 von Mihail PAPAYANNAKIS an die Kommission. Richtlinie 94/80/EG

    ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 70 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E3252

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3252/97 von Mihail PAPAYANNAKIS an die Kommission. Richtlinie 94/80/EG

    Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0070


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3252/97 von Mihail Papayannakis (GÜ/NGL) an die Kommission (20. Oktober 1997)

    Betrifft: Richtlinie 94/80/EG

    Kann die Kommission in Anbetracht der in ungefähr einem Jahr in Griechenland stattfindenden Wahlen und der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, angeben, ob die griechischen Behörden die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG ((ABl. L 368 vom 31.12.1994, S. 38. )) erlassen haben? Welche Maßnahmen sind anderenfalls zu treffen, damit Griechenland der genannten Gemeinschaftsrichtlinie nachkommt?

    Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (9. Dezember 1997)

    Die Kommission ist am 9. Juni 1997 über den Erlaß der Präsidialverordnung Nr. 133 ((Vgl. griechisches Amtsblatt Nr. 121/A/1997. )) durch Griechenland zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG unterrichtet worden. Anschließend wurde diese Verordnung durch die Präsidialverordnung Nr. 164/97 ((Vgl. griechisches Amtsblatt Nr. 145/A/1997. )) geändert.

    Nach der Umsetzung der Richtlinie in die griechischen Rechtsvorschriften ist das Vertragsverletzungsverfahren gegen diesen Mitgliedstaat wegen Nichterfuellung einer der ihm aufgrund des EG-Vertrags obliegenden Verpflichtungen eingestellt worden.

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