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Document 91997E003158

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3158/97 von Jan MULDER an die Kommission. Streichung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse in kaufkräftige Länder

ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3158

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3158/97 von Jan MULDER an die Kommission. Streichung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse in kaufkräftige Länder

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0046


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3158/97 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission (13. Oktober 1997)

Betrifft: Streichung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse in kaufkräftige Länder

Die derzeitigen Probleme im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Käse wirken sich in zunehmendem Masse nachteilig auf die Ausfuhrmöglichkeiten des Milchsektors der EU aus, wo die Milchpreise bereits rückläufig sind. Eine Möglichkeit zur Überwindung dieser Probleme bestuende darin, die Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse in bestimmte kaufkräftige Länder zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Kommission teilt offensichtlich diese Ansicht, da sie schon früher bestimmte Ausfuhrerstattungen gekürzt hat.

Kann die Kommission mitteilen, warum sie (noch) nicht beschlossen hat, die Erstattungen für die Ausfuhr von Käse in die Vereinigten Staaten zu streichen, obwohl sie von verschiedener Seite dazu gedrängt wurde?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (17. November 1997)

Die Vereinigten Staaten stellen sowohl mengen- als auch wertmässig den grössten Absatzmarkt für Käse aus der Gemeinschaft dar. Da der US-Markt jedoch für einige Mitgliedstaaten wichtiger ist als für andere, gehen die Meinungen über die Streichung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse in dieses Bestimmungsland auseinander. Dies ist der Grund für die zurückhaltende Vorgehensweise der Kommission, die der Herr Abgeordnete offenbar bedauert, die es aber Wirtschaftsteilnehmern auf beiden Seiten des Atlantiks ermöglichen soll, ihre künftigen Aktivitäten bei zunehmend ungünstigeren Erstattungen zu planen.

Ausserdem muß die Kommission sicherstellen, daß die sukzessiv in den multilateralen Verhandlungen (Uruguay, Tokio) vereinbarten Kontingente weitestgehend ausgeschöpft werden. Daher sind alle Maßnahmen zu vermeiden, die die US-Behörden veranlassen könnten, die Gemeinschaftskontingente im Rahmen ihres "Globalisierungssystems" anderen Ländern anzubieten.

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