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Documento 91997E002980
WRITTEN QUESTION No. 2980/97 by Klaus-Heiner LEHNE to the Commission. Admissibility of special credit card fees on purchases in other Member States
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2980/97 von Klaus-Heiner LEHNE an die Kommission. Zulässigkeit besonderer Kreditkartengebühren bei Einkäufen im EU-Ausland
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2980/97 von Klaus-Heiner LEHNE an die Kommission. Zulässigkeit besonderer Kreditkartengebühren bei Einkäufen im EU-Ausland
ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 23
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2980/97 von Klaus-Heiner LEHNE an die Kommission. Zulässigkeit besonderer Kreditkartengebühren bei Einkäufen im EU-Ausland
Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0023
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2980/97 von Klaus-Heiner Lehne (PPE) an die Kommission (1. Oktober 1997) Betrifft: Zulässigkeit besonderer Kreditkartengebühren bei Einkäufen im EU-Ausland Die Herausgeber von Kreditkarten (z.B. Eurocard-Mastercard, Visa, Barclays u.a.) berechnen ihren Kunden für jeden Einsatz der Karten im Ausland eine besondere Gebühr in Höhe von bis zu 2,3% des Umsatzes. Das grenzueberschreitende Einkaufen im europäischen Ausland wird dadurch nicht unerheblich verteuert. Zudem wird im Zeitalter des elektronischen Zahlungsverkehrs eine psychologische Barriere vor dem Einkaufen in den jeweiligen Nachbarstaaten errichtet: allein die Tatsache, daß beim Einkaufen im Ausland besondere Gebühren zu errichten sind, schreckt den Kunden ab. Die hierin liegende Beeinträchtigung des Binnenmarktes und die Diskriminierung des grenzueberschreitenden Waren- und Zahlungsverkehrs ist nicht zu übersehen. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Praxis der Kartenunternehmen existiert nicht, da der Einsatz einer Kreditkarte im Zeitalter modernster EDV-Systeme im In- und Ausland die gleichen Kosten verursacht. Zudem ist die Werbung der Kartenunternehmen in weiten Teilen gerade auf die Einsatzmöglichkeit der Karten im Ausland ausgerichtet, ohne daß auf die hiermit verbundenen besonderen Kosten hingewiesen wird. Obwohl die dieser Praxis zugrundeliegenden Vertragsklauseln schon mehrfach von deutschen Gerichten für unwirksam erklärt wurden, sind die Kartenunternehmen nicht bereit, auf die Erhebung der genannten Gebühren zu verzichten. Vielmehr drohen die Unternehmen denjenigen Kunden, die sich über diese Praxis beschweren oder hiergegen klagen, mit der Kündigung der Kartenverträge und sprechen derartige Kündigungen auch tatsächlich aus. Die Konsequenzen hieraus sind für den einzelnen Kunden nicht zuletzt aufgrund der Quasi-Monopolstellung der grossen Kartenunternehmen erheblich. Ist die beschriebene Praxis der Kommission bekannt und was gedenkt die Kommission zu unternehmen, damit diese europarechtswidrige und binnenmarktfeindliche Praxis schnellstmöglich unterbunden wird? Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (10. November 1997) Die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Praxis ist der Kommission bekannt. Allerdings liegen ihr keine erschöpfenden Informationen über die konkreten Gebühren vor. Nach Kenntnis der Kommission werden diese Gebühren nicht von den Kreditkartenunternehmen wie Eurocard-Mastercard oder VISA festgelegt, sondern von den einzelnen Banken, die Kreditkarten an ihre Kunden abgeben. Die Kommission stimmt mit dem Herrn Abgeordneten überein, daß diese Gebühren eine psychologische Barriere schaffen können. Gegen das Gemeinschaftsrecht verstossen sie nach Auffassung der Kommission jedoch nur, wenn sie auf Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zurückgehen, die nach Artikel 85 EG-Vertrag untersagt sind. Die fraglichen Gebühren stellen nach Ansicht der Kommission keine Beschränkung im Sinne der Artikel 59 bzw. 73 b EG-Vertrag dar, sondern entsprechen dem von Angebot und Nachfrage bestimmten Preis der entsprechenden Dienstleistung.