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Document 91997E002943

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2943/97 von den Abgeordneten Heidi HAUTALA , Laura GONZÁLEZ ÁLVAREZ , Doeke EISMA , David BOWE , Bernd LANGE an die Kommission. Kosten-Nutzen-Kriterien beim Auto-Öl-Programm

ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 22 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2943

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2943/97 von den Abgeordneten Heidi HAUTALA , Laura GONZÁLEZ ÁLVAREZ , Doeke EISMA , David BOWE , Bernd LANGE an die Kommission. Kosten-Nutzen-Kriterien beim Auto-Öl-Programm

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0022


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2943/97 von Heidi Hautala (V), Laura González Álvarez (GÜ/NGL), Döke Eisma (ELDR), David Bowe (PSE) und Bernd Lange (PSE) an die Kommission (17. September 1997)

Betrifft: Kosten-Nutzen-Kriterien beim Auto-Öl-Programm

Die Kommission hat kürzlich einen Aufruf zur Einreichung eines Angebots für ein Gutachten über die Kosten/Leistungsaspekte von Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im Strassenverkehr (Ref. B1/ETU/970013) veröffentlicht.

Das Europäische Parlament hat einen anderen Ansatz gewählt: Kosten-Nutzen-Kriterien. "Die Kosten der angenommenen Maßnahmen sind auf jeden Fall vom Verbraucher zu tragen, so daß man sich fragen muß, warum das Auto-Öl-Programm sich nicht auf eine makro-ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung nicht nur der Kosten/Leistungsaspekte sondern auch der sozialen Kosten und vor allem der Einsparungen, die verbesserte Luftqualitätsnormen dem Gesundheitssystem bringen würden, stützt" (Änderungsantrag 7 - EP-Bericht A4-0096/97).

Ist der Kommission die Kosten-Nutzen-Analyse bekannt, die im Rahmen des "Clean Air Act" (Gesetz über die Luftsauberkeit) der Vereinigten Staaten von 1970 bis 1990 durchgeführt wurde, und die gezeigt hat, daß sogar bei äusserst vorsichtigen Schätzungen der Nutzen die Kosten bei weitem übersteigt?

Wird die Kommission in Anbetracht dieser Erkenntnisse ihrer Aufforderung zur Einreichung von Angeboten für Studien über das Auto-Öl-Programm II revidieren?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (10. November 1997)

Die Kommission möchte betonen, daß sich ihr Konzept nicht wesentlich von dem vom Parlament angenommenen Konzept unterscheidet, wenn das Auto-Öl-Programm ((Dok. KOM(96) 248. )) vor dem Hintergrund der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität ((ABl. L 296 vom 21.11.1997. )) sowie deren Änderungsrichtlinien betrachtet wird. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang am 8. Oktober 1997 einen Richtlinienvorschlag angenommen, in dem Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxid, Partikelbestandteile und Blei ((Dok. KOM(96) 500. )) festgelegt werden. Weitere Änderungsrichtlinien werden zur Zeit ausgearbeitet. Diese zielen darauf ab, für eine Reihe von Schadstoffen die entsprechenden Luftqualitätsstandards der Gemeinschaft festzugelegen, wobei auch die sich aus strengeren Vorschriften ergebenden Einsparungen berücksichtigt werden. Der zugrunde gelegte analytische Rahmen umfasst eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Kosten-Nutzen-Analyse des "Clean Air Acts" der Vereinigten Staaten ist der Kommission bekannt. Sie unterhält gute Beziehungen mit den für diesen Bereich zuständigen Einrichtungen.

Die für die Änderungsrichtlinien vorgeschlagenen Luftqualitätsstandards sollen auch für das Auto-Öl-Programm als Zielvorgaben dienen. Zweck dieses Programms ist es jedoch, ein Bündel von Maßnahmen zu ermitteln, die sich auf den Strassenverkehr anwenden lassen, um unter Berücksichtigung der potentiellen Beiträge anderer Sektoren als dem Strassenverkehr die Zielvorgaben zu den niedrigsten Kosten erreichen zu können. Der geeignete Rahmen dafür ist eine Kosten-Leistungs-Analyse. Eine Umstellung des auf der Kosteneffizienz beruhenden analytischen Rahmens des Auto-Öl-Programms auf eine Kosten-Nutzen-Grundlage würde bedeuten, daß die für die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie durchgeführten Arbeiten ausser acht gelassen werden.

Die Kommission möchte allerdings auch bekräftigen, daß sie dem Anliegen des Parlaments bezueglich der Festlegung eines in dem Programm anzuwendenden relevanten Kostenkonzepts sowie der Notwendigkeit, die Nebeneffekte möglicher Szenarien, einschließlich eventueller makroökonomischer Auswirkungen zu bewerten, Rechnung zu tragen gedenkt.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Kommission nicht, ihre Aufforderung zur Einreichung von Angeboten für die Studie über die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verminderung der durch den Strassenverkehr verursachten Emissionen zu revidieren.

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