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Document 91997E002766

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2766/97 von Christoph KONRAD an die Kommission. Staatliche Beihilfe des Königreichs Belgien zugunsten des Stahlunternehmens Forges de Clabecq

ABl. C 102 vom 3.4.1998, p. 114 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2766

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2766/97 von Christoph KONRAD an die Kommission. Staatliche Beihilfe des Königreichs Belgien zugunsten des Stahlunternehmens Forges de Clabecq

Amtsblatt Nr. C 102 vom 03/04/1998 S. 0114


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2766/97 von Christoph Konrad (PPE) an die Kommission (1. September 1997)

Betrifft: Staatliche Beihilfe des Königreichs Belgien zugunsten des Stahlunternehmens Forges de Clabecq

1. Am 18. Dezember 1996 hat die Europäische Kommission festgestellt, daß Beihilfen des Königreichs Belgien zugunsten des Stahlunternehmens Forges de Clabecq in Höhe von bis zu 3 Mrd. FB unvereinbar sind mit dem Gemeinsamen Markt. Belgien wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten nach der Entscheidung die Beihilfen zurückzufordern. Hat die Europäische Kommission davon Kenntnis, ob die Rückzahlung bereits erfolgt ist? Ist die Kommission bereit, zu prüfen, ob nicht die durch Beihilfen verursachten Wettbewerbsverzerrungen durch einen Kapazitätsabbau gemildert werden müssen, wenn die Rückzahlung der Beihilfen nicht durchsetzbar sein sollte?

2. Am 13. Juni 1997 meldete die belgische Zeitung "Le Soir", daß beim möglichen Verkauf der Forges de Clabecq an ein privates Unternehmen die Wallonische Region bereit sei, dem Unternehmen weitere 1,8 Mrd. FB zukommen zu lassen. Bewertet die Europäische Kommission auch diese erneute Beihilfe als unvereinbar mit dem Stahlbeihilfenkodex und welche Maßnahmen beabsichtigt sie, um den notwendigen Kapazitätsabbau zu bewirken?

3. Wird die Europäische Kommission die jüngsten Ereignisse bei der Forges de Clabecq zum Anlaß nehmen, gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Stahlbeihilfenkodex, dem Königreich Belgien aufzuerlegen, die Zahlung jeglicher Mittel an das Unternehmen auszusetzen?

Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (2. Oktober 1997)

1. Am 19. Dezember 1996 gingen die Forges de Clabecq in Konkurs. Die belgischen Behörden sind der einschlägigen Kommissionsentscheidung nachgekommen und haben gegenüber dem Konkursverwalter eine Forderung in Höhe der ausgezahlten Beihilfen erhoben.

2. Bei der Kommission ist eine Mitbeteiligung der Wallonischen Region an der Übernahme der Forges de Clabecq noch nicht angemeldet worden. Falls dies geschieht, wird sie sorgfältig darauf achten, daß mit der Beteiligung keine neuen Beihilfen verbunden sind. Mit einem Kapazitätsabbau einhergehende Beihilfen wären nur dann mit dem Stahlbeihilfenkodex vereinbar, wenn sie die teilweise oder ganze Schließung des Unternehmens bezweckten.

3. Die Kommission sieht keine Veranlassung zu der Annahme, daß die belgischen Behörden ihren Notifizierungspflichten nicht nachkommen werden. Sie wird jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften zu gewährleisten.

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