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Document 91997E002729
WRITTEN QUESTION No. 2729/97 by Marianne THYSSEN to the Commission. Compensation scheme for Dutch filling station managers on the Belgian and German borders
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2729/97 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Ausgleichsregelung zugunsten niederländischer Tankstellenbetreiber an der belgischen und der deutschen Grenze
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2729/97 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Ausgleichsregelung zugunsten niederländischer Tankstellenbetreiber an der belgischen und der deutschen Grenze
ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 133
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2729/97 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Ausgleichsregelung zugunsten niederländischer Tankstellenbetreiber an der belgischen und der deutschen Grenze
Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0133
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2729/97 von Marianne Thyssen (PPE) an die Kommission (30. Juli 1997) Betrifft: Ausgleichsregelung zugunsten niederländischer Tankstellenbetreiber an der belgischen und der deutschen Grenze Wie zu erfahren ist, tritt ab heute, 23.7.1997, für niederländische Tankstellenbetreiber an der belgischen und der deutschen Grenze eine Regelung in Kraft, durch die ihnen die Verluste ausgeglichen werden, die sie erleiden, weil das niederländische Benzin durch Steuererhöhung teurer geworden ist. Steht diese Regelung, die nicht flächendeckend auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats Niederlande anwendbar, sondern auf die Grenzzonen beschränkt ist, in Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht? Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (11. September 1997) Bei den von der Frau Abgeordneten genannten Maßnahmen könnte es sich um staatliche Beihilfen handeln, die unter Artikel 92 EG-Vertrag fallen und - ausser wenn sie die Kriterien der zur Zeit geltenden "de minimis"-Regel erfuellen ((ABl. C 68 vom 6.3.1996. )) - der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 3 gemeldet werden müssten. Die Kommission wurde von diesen Maßnahmen allerdings nicht in Kenntnis gesetzt. Sie forscht bei dem betreffenden Mitgliedstaat nach und wird die Frau Abgeordnete über das Ergebnis ihrer Recherchen unterrichten.