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Document 91997E002672

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2672/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Beeinträchtigung des Grundsatzes des Vertrauens des Bürgers in die EU; weitere schriftliche Anfrage im Anschluß an bereits früher gestellte Anfragen betreffend Jolanda Bona

    ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91997E2672

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2672/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Beeinträchtigung des Grundsatzes des Vertrauens des Bürgers in die EU; weitere schriftliche Anfrage im Anschluß an bereits früher gestellte Anfragen betreffend Jolanda Bona

    Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0005


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2672/97 von Leonie van Bladel (UPE) an den Rat (1. September 1997)

    Betrifft: Beeinträchtigung des Grundsatzes des Vertrauens des Bürgers in die EU; weitere schriftliche Anfrage im Anschluß an bereits früher gestellte Anfragen betreffend Jolanda Bona

    1. Das Kollegium der Bürgermeister und Beigeordneten von Amsterdam hat der aus Surinam stammenden 14jährigen Jolanda Bona, die surinamischer Herkunft ist, mitgeteilt, daß sie ihre niederländische Staatsbürgerschaft aus dem kommunalen Personenregister streichen lässt und ferner, daß sie den am 6. September 1996 vom Bürgermeister der Stadt Amsterdam an Jolanda Bona ausgestellten niederländischen Paß abgeben muß.

    Dürfen wir nach Ansicht des Rates im heutigen Europa noch auf diese Weise mit den Interessen eines Bürgers, in diesem Fall eines 14jährigen Kindes, umgehen?

    2. Jolanda Bona, die sich in den letzten Monaten einsam in ihrem Zimmer einschloß, da sie Angst hatte, von den Ausländerbehörden abgeholt zu werden, wurde durch die ganze Angelegenheit auf so traumatische Weise geschädigt, daß ihre Stiefmutter und ihr Vater es für unverantwortlich hielten, diese Situation noch länger fortdauern zu lassen. Am 17. Juli 1997 meldete sich Jolanda zusammen mit ihrer Stiefmutter bei der Ausländerbehörde in Amsterdam, um die unsichere Situation zu beenden. Jolanda wollte im Einvernehmen mit ihren Eltern ihren niederländischen Paß abgeben und ihren surinamischen Paß zurückerlangen, um wieder nach Surinam zurückkehren zu können. Die Ausländerbehörde teilte mit, dies sei unmöglich. Jolanda war mittlerweile nach Ansicht der Ausländerbehörde offiziell niederländische Staatsbürgerin.

    Teilt der Rat die Auffassung, daß durch derartige Vorgänge der Grundsatz des Vertrauens, das ein Bürger in einen europäischen Rechtsstaat haben soll, in Mißkredit gerät?

    Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-2321/97 und E-2672/97 (20. Januar 1998)

    Die Gewährung oder Aberkennung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des betreffenden Mitgliedstaates. Es gibt diesbezueglich kein Rechtsinstrument der Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union.

    Der Rat kann daher zu den Fragen der Frau Abgeordneten nicht Stellung nehmen.

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