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Document 91997E002530

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2530/97 von Leonie van BLADEL an die Kommission. Zweifel an ordnungsgemäßer Kontrolle der finanziellen Unterstützung für Suriname

    ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E2530

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2530/97 von Leonie van BLADEL an die Kommission. Zweifel an ordnungsgemäßer Kontrolle der finanziellen Unterstützung für Suriname

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0002


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2530/97 von Leonie van Bladel (UPE) an die Kommission (24. Juli 1997)

    Betrifft: Zweifel an ordnungsgemässer Kontrolle der finanziellen Unterstützung für Suriname

    1. Ist die Kommission nicht der Ansicht, daß die Ernennung des ehemaligen Diktators von Suriname, Desi Bouterse, in das sehr einflußreiche Amt des Staatsberaters der Republik Suriname Anlaß bieten sollte, die Kooperation zwischen der Europäischen Union und Suriname neu zu überdenken, dies u.a. auch deshalb, weil Bouterse von der niederländischen Justiz verdächtigt wird, am grossangelegten internationalen Kokainhandel über die Niederlande in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt zu sein, sowie aufgrund der Tatsache, daß zwischen 1982 und 1991 unter der Verantwortung von Bouterse in Suriname zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden?

    2. Kann die Kommission garantieren, daß die Mittel, die die EU bereitgestellt hat, in keiner Weise zweckentfremdet werden, d.h. ist es realisierbar, daß im Falle einer Bereitstellung von Mitteln für Suriname diese Mittel auf keinen Fall an Kreise in der Umgebung von Bouterse weitergeleitet werden?

    3. Hält die Kommission es für vertretbar, finanzielle Unterstützung für Suriname bereitzustellen, da sich jetzt herausgestellt hat, daß der Präsident von Suriname sich weigert, vor dem Parlament von Suriname Rechenschaft über ein geheimes Bankkonto abzulegen, das er bei der Zentralbank von Suriname unterhält?

    4. Ist die Kommission sich des grossen Problems des illegalen "nearbanking"-circuit in Suriname bewusst, das künftig zu grosser Instabilität in der Region führen könnte? Falls ja, welche Auswirkungen hat dies für das National Indicative Program (Zweites Finanzprotokoll des IV. Abkommens von Lomé) mit Suriname?

    Antwort von Herrn Pinheiro im Namen der Kommission (15. September)

    1. Der Kommission ist bekannt, daß in den Niederlanden vor kurzem ein Verfahren gegen Herrn Desi Bouterse wegen Drogenhandels eingeleitet wurde und daß er zugleich zum Staatsberater der Republik Suriname ernannt wurde.

    Die Zusammenarbeit zwischen Suriname und der Gemeinschaft richtet sich nach dem Lomé-Abkommen in der auf Mauritius geänderten Fassung. In Artikel 5 dieses Abkommens ist eindeutig verankert, daß "die Achtung der Menschenrechte, der Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.. ein wesentliches Element dieses Abkommens (bilden)". Jedes Überdenken der Zusammenarbeit mit Suriname müsste sich auf einen klaren Verstoß eines oder mehrerer dieser wesentlichen Elemente stützen. In diesem Fall müsste ein Verfahren nach Artikel 366a zur Anwendung kommen.

    2. Gemäß Artikel 4 desselben Abkommens "wird die Zusammenarbeit AKP-EG unterstützt,... um den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt der AKP-Staaten und den Wohlstand ihrer Bevölkerungen zu fördern...". Die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit Suriname zielt daher eindeutig auf die Bevölkerung als Ganzes und unterliegt denselben geeigneten Kontrollmechanismen wie sie auch für andere Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) gelten.

    3. Die Kommission weiß nicht mehr als der Herr Abgeordnete über ein angebliches geheimes Bankkonto des Präsidenten.

    4. Die Kommission ist sich der wirtschaftlichen Risiken von "nearbanking"-Aktivitäten bewusst. Die jüngste Mission des Internationalen Währungsfonds nach Artikel IV hat die Regierung von Suriname ausdrücklich auf diese Risiken hingewiesen.

    Beide Fragen stehen im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Staatsführung, die ein Hauptziel der Zusammenarbeit im Rahmen des Lomé-Abkommens darstellt (Artikel 5). Obwohl der Mangel an verantwortungsvoller Staatsführung keines der drei obengenannten wesentlichen Elemente ist, das zu einem Überdenken der Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit Suriname führen könnte, versichert die Kommission dem Herrn Abgeordneten, daß sie der verantwortungsvollen Staatsführung in ihren Kooperationsprogrammen in Einklang mit Artikel 5 grosse Bedeutung beimisst.

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