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Document 91997E002477
WRITTEN QUESTION No. 2477/97 by Hiltrud BREYER to the Commission. Natura 2000
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2477/97 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Natura 2000
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2477/97 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Natura 2000
ABl. C 102 vom 3.4.1998, p. 46
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2477/97 von Hiltrud BREYER an die Kommission. Natura 2000
Amtsblatt Nr. C 102 vom 03/04/1998 S. 0046
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2477/97 von Hiltrud Breyer (V) an die Kommission (16. Juli 1997) Betrifft: Natura 2000 1. Sollen die Listen und Informationen über die Natura 2000-Standorte öffentlich zugänglich gemacht werden? Falls ja (wie zu hoffen), wie will die Kommission gefährdete Arten vor der Bedrohung durch illegale kommerzielle Interessen und Andenkenjäger schützen? 2. Eines der Hauptprobleme dabei ist, daß lokale Grundbesitzer befürchten, daß ihr Besitz unveräusserlich wird, falls er auf die Natura 2000-Liste gesetzt wird. Wie will die Kommission diesem Personenkreis das Funktionieren der Richtlinie erklären? 3. Für das Programm LIFE wurden nur Haushaltsmittel in Höhe von 450 Mio Ecu bewilligt, obwohl das Parlament seine ursprüngliche Forderung nach 800 Mio Ecu in erster Lesung auf 600 Mio Ecu zurückschraubte. Als Kompromiß wurde beschlossen, 1997 erneut zu prüfen, ob für diese Haushaltszeile mehr Mittel erforderlich sind, und in diesem Fall erneut über die Mittel zu diskutieren. Wie sieht derzeit die Inanspruchnahme dieser Haushaltszeile aus, und macht sich die Kommission Gedanken darüber, wie mehr Mittel für LIFE zur Verfügung gestellt werden sollten? Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (11. September 1997) 1. Das Netz "NATURA 2000" wird in drei Phasen geschaffen. Zunächst schlagen die Mitgliedstaaten Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse vor; dann verabschiedet die Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten die Liste der Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse; schließlich weisen die Mitgliedstaaten diese Gebiete als besondere Schutzgebiete aus. In der ersten bereits angelaufenen Phase stellt jede biogeographische Region eine Liste mit in Frage kommenden Gebieten und den geographischen Angaben auf. Wenn die Veröffentlichung von Informationen de, Artenschutz zuwiderlaufen könnte, übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission diese Information ausnahmsweise nur auf Papier. Die entsprechenden Daten werden nicht auf Datenträger gespeichert. 2. Die Mitgliedstaaten sind für den Dialog mit jedem Grundeigentümer verantwortlich. Die Kommission versucht ihrerseits, die einzelnen sozioökonomischen Gruppen und Informationsstellen über die Schaffung des Netzes "NATURA 2000" und dessen praktische Auswirkungen zu informieren. Sie veröffentlicht insbesondere ein Mitteilungsblatt, das grossen Widerhall findet. 3. In der Verordnung (EG) Nr. 1404/96 vom 15. Juli 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1973/92 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) ((ABl. L 181 vom 20.7.1996. )) ist ein finanzieller Bezugsrahmen von 450 Mio. Ecu für den Zeitraum 1996 - 1999 vorgesehen. Die jährlichen Mittel müssen innerhalb der durch die finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen liegen. Nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung prüft der Rat bis zum 31. Dezember 1997 den als Bezugsrahmen dienenden Betrag anhand eines Berichts, den die Kommission dem Rat bis zum 30. September 1997 vorlegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der haushaltspolitischen Sachzwänge keine Erhöhung des in der Verordnung genannten Betrags.