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Document 91997E002466
WRITTEN QUESTION No. 2466/97 by Patricia McKENNA to the Commission. Flights of mixed oxide (MOX) fuel from the Sellafield nuclear complex, Britain
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2466/97 von Patricia McKENNA an die Kommission. Beförderung von Mischoxid-Brennstoff (MOX) im Luftverkehr von der Kernkraftanlage Sellafield in Großbritannien
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2466/97 von Patricia McKENNA an die Kommission. Beförderung von Mischoxid-Brennstoff (MOX) im Luftverkehr von der Kernkraftanlage Sellafield in Großbritannien
ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 87
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2466/97 von Patricia McKENNA an die Kommission. Beförderung von Mischoxid-Brennstoff (MOX) im Luftverkehr von der Kernkraftanlage Sellafield in Großbritannien
Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0087
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2466/97 von Patricia McKenna (V) an die Kommission (16. Juli 1997) Betrifft: Beförderung von Mischoxid-Brennstoff (MOX) im Luftverkehr von der Kernkraftanlage Sellafield in Großbritannien Der Ausgabe vom "Sellafield Newsletter" (herausgegeben vom British Nuclear Füls Ltd (BNFL)) vom 12. Juni ist zu entnehmen, daß vom Flughafen Carlisle in Cumbria aus kürzlich Transporte von Mischoxid-Brennstoff (MOX) aus der Anlage Sellafield "an einen Kunden in Europa" erfolgten. Laut BNFL wurden diese Transporte in fünf Flügen durchgeführt und erfolgten sämtlich in völliger Sicherheit. Ist die Europäische Kommission über diese Flüge zuvor unterrichtet worden? Kann sie nähere Angaben über die Informationen machen, die ihr von BNFL über die Sicherheitsmaßnahmen bei diesen Flügen gemacht wurden? Welche Politik verfolgt die Kommission im Hinblick auf MOX-Transporte allgemein? Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission (15. September 1997) Der Transport von radioaktivem Material wird gemäß den Bestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IÄO) organisiert und im Falle des Lufttransports nach den technischen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation (ICAO) durchgeführt, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Die Kommission musste über den Lufttransport von Mischoxid-Brennstoff nicht speziell in Kenntnis gesetzt werden. Der Kommission kommt es in diesem Bereich darauf an, sicherzustellen, daß die Vorschriften für den internationalen Lufttransport von radioaktivem Material eingehalten werden.