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Document 91997E002321

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2321/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Rechtssicherheit im Hinblick auf den Besitz eines niederländischen Passes

ABl. C 158 vom 25.5.1998, p. 4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2321

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2321/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Rechtssicherheit im Hinblick auf den Besitz eines niederländischen Passes

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0004


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2321/97 von Leonie van Bladel (UPE) an den Rat (18. Juli 1997)

Betrifft: Rechtssicherheit im Hinblick auf den Besitz eines niederländischen Passes

1. Am 2. Oktober 1997 teilte der Magistrat von Amsterdam dem Vater der 14jährigen aus Surinam stammenden Jolanda Bona, einem naturalisierten Niederländer, bezueglich ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Passes mit: "Der Magistrat hat im übrigen die Absicht, die niederländische Staatsangehörigkeit von Jolanda Letitia Bona aus den Personendaten unserer Verwaltung zu streichen und in diesem Zusammenhang ihren niederländischen Paß einzuziehen." Ist der niederländische Ratspräsident sich darüber im klaren, daß die Streichung der niederländischen Staatsangehörigkeit aus den Personendaten der Verwaltung durch den Magistrat sowie die Einziehung des Jolanda Bona am 9. September 1996 ausgestellten niederländischen Passes sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht unrechtmässig ist und daß das Vertrauen der europäischen Bürger in den Rechtsstaat und die Rechtspraxis durch das Vorgehen des Amsterdamer Magistrats ernsthaft untergraben wird?

2. Ist der Ratspräsident nicht der Auffassung, daß - ungeachtet der Frage, ob die einseitige Einziehung des Passes und/oder die Streichung der Staatsangehörigkeit aus den Personendaten der Verwaltung ohne Zustimmung des/der Betreffenden gesetzlich korrekt ist - das Vorgehen des Magistrats von Amsterdam, auch wenn damit früher begangene Fehler korrigiert werden müssten, eines europäischen Verwaltungsgremiums unwürdig ist?

3. Ist der Ratspräsident nicht der Auffassung, daß das Vorgehen des Amsterdamer Magistrats nicht die richtige Art und Weise ist, wie man im heutigen Europa mit den Interessen und Gefühlen von Bürgern, im vorliegenden Fall sogar eines 14jährigen Kindes, umgehen kann?

4. Ist der niederländische Ratspräsident bereit, sich mit den betroffenen Parteien zu beraten, um den Beschluß des Amsterdamer Magistrats, der, befremdlich genug, auf Anweisung des niederländischen Staatsekretärs im Justizministerium zustande kam, doch noch auf der Basis des Grundsatzes des Vertrauens, das der europäische Bürger in einen europäischen Rechtsstaat setzen darf, aufzuheben und dabei zu berücksichtigen, daß der Vater sowie die beiden jüngeren Schwestern von Jolanda Bona ihre niederländische Staatsangehörigkeit sowie den ihnen am 9. September 1996 ausgestellten Paß behalten dürfen und Jolanda Bona somit als einziges Familienmitglied aus den Niederlanden ausgewiesen würde?

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-2321/97 und E-2672/97 (20. Januar 1998)

Die Gewährung oder Aberkennung der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des betreffenden Mitgliedstaates. Es gibt diesbezueglich kein Rechtsinstrument der Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union.

Der Rat kann daher zu den Fragen der Frau Abgeordneten nicht Stellung nehmen.

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