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Document 91997E002318

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2318/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Humanitäre Lage von Häftlingen in Marokko

ABl. C 102 vom 3.4.1998, p. 25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2318

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2318/97 von Leonie van BLADEL an den Rat. Humanitäre Lage von Häftlingen in Marokko

Amtsblatt Nr. C 102 vom 03/04/1998 S. 0025


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2318/97 von Leonie van Bladel (UPE) an den Rat (18. Juli 1997)

Betrifft: Humanitäre Lage von Häftlingen in Marokko

1. Ist der niederländische Ratspräsident über die menschenunwürdigen humanitären Bedingungen, unter denen Häftlinge in Marokko zu leiden haben, unterrichtet?

2. Hat der niederländische Ratspräsident erwogen, sich mit den marokkanischen Behörden ins Benehmen zu setzen, um die humanitären Bedingungen für Häftlinge in marokkanischen Gefängnissen zu verbessern?

3. Ist der Ratspräsident über die bilateralen Absprachen zwischen den spanischen und den marokkanischen Behörden unterrichtet, denen zufolge spanische Staatsangehörige bei einer Verurteilung in Marokko ihre Strafe in Spanien verbüssen können, und erwägt der niederländische Ratspräsident, ebenfalls mit Marokko bilaterale Absprachen zu treffen, so daß Niederländer, die in Marokko verurteilt werden, ihre Strafe in den Niederlanden verbüssen können?

4. Hält der niederländische Ratspräsident es für klug, angesichts der vielen niederländischen Staatsangehörigen, die sich im marokkanischen Salé-Gefängnis befinden, das niederländische Konsulat in Tanger zum 1. September 1997 aufzulösen, auch angesichts des Umstands, daß eine konsularische EU-Delegation sich am 15. April d.J. in Tanger über die erbarmungswürdigen humanitären Bedingungen informiert hat, unter denen u.a. die niederländischen Häftlinge im "Prison Civile" zu leiden haben?

Antwort (13. November 1997)

Dem Rat liegen keine Informationen über die Situation der Häftlinge in Marokko vor.

Für die übrigen Fragen der Frau Abgeordneten ist der Ratsvorsitz nicht zuständig, da sie unter die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats der Union fallen.

Der Rat möchte dennoch darauf hinweisen, welche besondere Bedeutung er dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte beimisst. Diese Frage ist ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Marokko; an ihr muß sich sowohl die interne als auch die internationale Politik beider Seiten messen lassen. Zudem stellt die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, an der Marokko in vollem Umfang beteiligt ist, einen bevorzugten Rahmen für den Ausbau des politischen Dialogs, die Förderung der Menschenrechte und die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dar.

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