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Document 91997E002241

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2241/97 von Gerardo FERNÁNDEZ- ALBOR an die Kommission. Neue Perspektiven in der Frage der Gewährung einer Altersrente für Hausfrauen

    ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91997E2241

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2241/97 von Gerardo FERNÁNDEZ- ALBOR an die Kommission. Neue Perspektiven in der Frage der Gewährung einer Altersrente für Hausfrauen

    Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0048


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2241/97 von Gerardo Fernández-Albor (PPE) an die Kommission (2. Juli 1997)

    Betrifft: Neue Perspektiven in der Frage der Gewährung einer Altersrente für Hausfrauen

    In der Antwort, die der Rat kürzlich auf eine Anfrage von mir (E-0119/97) ((ABl. C 217 vom 17.7.1997, S. 101. )) zu dem obengenannten Thema erteilt hat, hat er sich abwartend gezeigt, was die Möglichkeit betrifft, daß eine Frage, die so lange kontrovers diskutiert wurde wie die einer Altersrente für Hausfrauen, einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt wird.

    Er hat diesbezueglich auf die Möglichkeit neuer Initiativen der Kommission in einer Frage angespielt, die für die Gesamtheit der gesellschaftlichen Gruppe, die die Hausfrauen darstellen, von so grosser Bedeutung ist und die Gegenstand endloser Diskussionen bleibt, ohne daß eine Lösung gefunden wird, die in sozialer Hinsicht so wichtig wäre.

    Die Kommission wird gebeten mitzuteilen, welche konkreten Aussichten in dieser Frage angesichts der Möglichkeiten bestehen, auf die der Rat kürzlich in seiner Antwort zu diesem Thema Bezug genommen hat, und wie sie den legitimen Forderungen nachkommen kann, die von den Hausfrauenverbänden in der gesamten Union erhoben werden.

    Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (12. September 1997)

    Die Kommission beabsichtigt in der Tat, die Debatte über die in ihrem Richtlinienvorschlag vom 23. Oktober 1987 ((Dok. KOM(87) 494 endg. )) angeschnittenen Themen durch Vorlage eines neuen Richtlinienvorschlags neu zu beleben. Dieser Vorschlag, der darauf abzielt, die Lücken der Richtlinien zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu schließen, soll der Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere im Bereich der betrieblichen Systeme der sozialen Sicherheit (Rechtssache Barber und damit zusammenhängende Verfahren), und den veränderten Familien- und Gesellschaftßstrukturen Rechnung tragen.

    In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Problematik des Sozialschutzes von Hausfrauen im Rahmen der Debatte erörtert wird, die durch die Mitteilung der Kommission vom 12. März 1997 "Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes in der Europäischen Union" ((Dok. KOM(97) 102 endg. )) auf Gemeinschaftsebene ausgelöst worden ist. In dieser Mitteilung geht die Kommission eingehend auf die Anpassung des Sozialschutzes an das neue Gleichgewicht der Geschlechter im Arbeitsleben sowie an den Wandel der Familienstrukturen ein.

    Überdies wird die Kommission in ihrem Sozialschutzbericht 1997 die von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen festhalten, die auf eine stärkere Individualisierung der Ansprüche abzielen, ohne dadurch die wirtschaftliche Absicherung der Frauen zu gefährden.

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