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Document 91997E001479

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1479/97 von Sirkka-Liisa ANTTILA an den Rat. Umwandlung der Finnland betreffenden B-Quote für Zuckerrüben in eine A-Quote zur Sicherung ausreichender Verarbeitungskapazitäten in Finnland

    ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E1479

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1479/97 von Sirkka-Liisa ANTTILA an den Rat. Umwandlung der Finnland betreffenden B-Quote für Zuckerrüben in eine A-Quote zur Sicherung ausreichender Verarbeitungskapazitäten in Finnland

    Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0007


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1479/97 von Sirkka-Liisa Anttila (ELDR) an den Rat (24. April 1997)

    Betrifft: Umwandlung der Finnland betreffenden B-Quote für Zuckerrüben in eine A-Quote zur Sicherung ausreichender Verarbeitungskapazitäten in Finnland

    Die finnischen Quoten für die Zuckerrübenerzeugung betragen insgesamt 146.776 t, von denen 133.433 t auf die A-Quote und 13.343 t auf die B-Quote entfallen. Finnland hat an den entsprechenden Quoten in der EU einen Anteil von 1,1% bei der A-Quote und 0,5 % bei der B-Quote.

    Die Quote für die finnische Rohzuckererzeugung beträgt 60.000 t. In Finnland werden im Jahr etwa 200.000 t Zucker verbraucht. Finnland hat somit eine eindeutige Unterproduktion an Zucker, und wir haben keinen Nutzen von den EU-Zuckerbeihilfen. Tatsächlich unterstützt Finnland durch Produktionsabgaben und Lagerkosten die Zuckersektoren der Mitgliedstaaten mit Überproduktion; 1995/96 machten die Produktionsabgaben Finnlands 27,5 Millionen Finnmark (FIM) aus, davon entfielen 996.215,30 FIM auf Grundabgaben bei der A-Quote und 16.556.660,14 FIM auf Produktionsabgaben bei der B-Quote. Finnland finanziert den EU-Zuckersektor mit 27,5 Millionen FIM, was zu 40% von der Industrie und zu 60% von den Bauern getragen wird.

    Wegen der zu geringen Zuckerrübenquote muß die finnische Zuckerindustrie 1998 einen seiner Zuckerrübenverarbeitungsbetriebe in Janakkala schließen, weil die Quote unseres Landes für eine intensive Tätigkeit von drei Betrieben zu gering ist. Die in den Beitrittsverhandlungen 1995 ausgehandelte Rübenquote war schon von Anfang an zu gering, was zu höheren Verarbeitungskosten in den einzelnen Betrieben führte.

    Die Schließung eines Betriebs bedeutet die sofortige Arbeitslosigkeit für 150 Personen und nimmt über tausend Rübenbauern die Erwerbsmöglichkeit.

    Finnland braucht einen unserem Verbrauch entsprechenden Anteil an der EU-Zuckerrübenproduktion. Deshalb muß die B-Quote Finnlands von 13.343 t zur A-Quote umgewandelt werden, wodurch unsere Produktionsabgaben von 27,5 auf 10,9 Millionen FIM sinken würden. Dadurch würde die Rentabilität des Zuckersektors in Finnland steigen und uns eine gerechtere Anbau- und Verarbeitungskapazität sichern.

    Antwort (16. Oktober 1997)

    Dem Rat liegt derzeit kein Vorschlag der Kommission zu Zuckerquoten vor.

    Hinsichtlich der Zuckerregelung sei die Frau Abgeordnete jedoch auf folgendes hinwiesen:

    - Für die Höhe und Zusammensetzung der Zuckerquote eines Mitgliedstaates ist sein Zuckerverbrauch nicht maßgebend.

    - Die finnische Zuckerquote wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Unionsbeitritt Finnlands ausgehandelt und festgelegt. Die Produktionsquoten für Finnland und andere Mitgliedstaaten wurden anschließend anläßlich der Überprüfung der Zuckerregelung der Gemeinschaft im April 1995 vom Rat bestätigt. Die finnische B-Quote beläuft sich auf 10% der A-Quote; derselbe Prozentsatz gilt für fünf weitere Mitgliedstaaten.

    - Der Versorgungslage in Zuschußgebieten, einschließlich Finnland, hat der Rat insoweit Rechnung getragen, als für Zucker ein abgeleiteter gebietsspezifischer Preis festgesetzt wurde; dieser Preis liegt über dem gemeinschaftlichen Regelpreis und sichert den Zuckererzeugern und Zuckerrübenanbauern höhere Einkommen.

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