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Document 91996E002791

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2791/96 von Jörn SVENSSON an die Kommission. Ausnahmeregelung für Schweden bei der Alkoholeinfuhr

ABl. C 365 vom 4.12.1996, p. 120 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

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91996E2791

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2791/96 von Jörn SVENSSON an die Kommission. Ausnahmeregelung für Schweden bei der Alkoholeinfuhr

Amtsblatt Nr. C 365 vom 04/12/1996 S. 0120


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2791/96 von Jörn Svensson (GÜ/NGL) an die Kommission (14. Oktober 1996)

Betrifft: Ausnahmeregelung für Schweden bei der Alkoholeinfuhr

In den Beitrittsverhandlungen zwischen Schweden und der EU wurde Schweden eine Ausnahmeregelung für die Einfuhr von Alkohol gewährt. Diese Ausnahmeregelung beinhaltet, daß bei der Einreise nach Schweden pro Person nur 1 Liter Spirituosen, 3 Liter Wein mit hohem Alkoholgehalt, 5 Liter Wein oder 15 Liter Öl mitgeführt werden dürfen. In den schwedischen Medien wurde in letzter Zeit die Sache so dargestellt, als ob die Kommission hinsichtlich einer Verlängerung dieser Vereinbarung eine unvernünftige Haltung einnähme und diese Ausnahmeregelung nicht zur ständigen Einrichtung werden dürfe.

Ist die Kommission der Auffassung, daß eine Ausnahmeregelung auf diesem Gebiet für Schweden auch nach dem 1.1.1999 noch Gültigkeit haben kann?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (25. Oktober 1996)

Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-479/96 von Herrn Gahrton ((ABl. C 217 vom 26.7.1996. )) verwiesen.

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