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Document 62023TN0981

    Rechtssache T-981/23: Klage, eingereicht am 8. Oktober 2023 — ZZ/Parlament

    ABl. C, C/2024/363, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/363/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/363/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2024/363

    15.1.2024

    Klage, eingereicht am 8. Oktober 2023 — ZZ/Parlament

    (Rechtssache T-981/23)

    (C/2024/363)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Klagende Partei: ZZ (vertreten durch Rechtsanwälte J. Martínez Gimeno, X. Codina García-Andrade, F. Díaz-Grande Rojo und S. Fernández Tourné)

    Beklagte Partei: Europäisches Parlament

    Anträge

    Die klagende Partei beantragt,

    den Feststellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit von Art. 76 Abs. 1a des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments („Durchführungsbestimmungen“) in der durch den Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2023  (1) geänderten Fassung für nichtig zu erklären und auch alle nach dem Feststellungsbescheid erfolgten Feststellungen von Ansprüchen aus demselben Grund für nichtig zu erklären;

    das Europäische Parlament zu verurteilen, neue Bescheide zur Feststellung der Ansprüche der klagenden Partei im zusätzlichen freiwilligen Altersversorgungssystem in Höhe des Betrags zu erlassen, der gemäß der vor Erlass des Beschlusses von 2023 geltenden Fassung von Art. 76 der Durchführungsbestimmungen sowohl für den genannten Feststellungsbescheid als auch für alle seit diesem Zeitpunkt erlassenen folgenden Feststellungsbescheide gegolten hätte;

    das Europäische Parlament in Einklang mit diesen neuen Feststellungsbescheiden zu verurteilen, die Beträge beizubehalten, die der klagenden Partei auf der Grundlage der Ansprüche im zusätzlichen freiwilligen Altersversorgungssystem bereits gezahlt wurden, und die Differenz zwischen dem Betrag des genannten Feststellungsbescheids (sowie der bis zum Urteil zu erlassenden Bescheide) und dem Betrag, der gemäß der vor Erlass des Beschlusses von 2023 geltenden Fassung von Art. 76 der Durchführungsbestimmungen gegolten hätte, zu zahlen, zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Differenz zu zahlen war, bis zur vollständigen Zahlung, und

    das Europäische Parlament zur Zahlung der Kosten zu verurteilen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-620/23, Barón Crespo/Parlament.


    (1)  Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2023 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (2023/C 227/05). ABl. 2023, C 227, S. 5.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/363/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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