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Document 62022TN0143

Rechtssache T-143/22: Klage, eingereicht am 11. März 2022 — OP/Parlament

ABl. C 191 vom 10.5.2022, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 191 vom 10.5.2022, p. 31–31 (GA)

10.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/36


Klage, eingereicht am 11. März 2022 — OP/Parlament

(Rechtssache T-143/22)

(2022/C 191/46)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: OP (vertreten durch Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen vom 7. Juni 2021 und 10. Januar 2022 aufzuheben oder für nichtig und unwirksam zu erklären;

ihr demzufolge Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung gemäß Art. 79 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zuzuerkennen;

demzufolge Herrn [vertraulich(1) Anspruch auf ein Waisengeld gemäß Art. 2 des Anhangs VII des Statuts zuzuerkennen. Soweit erforderlich, Herrn [vertraulich] das Waisengeld gemäß Art. 80 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu gewähren.

jedenfalls das Parlament zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin sechs Klagegründe geltend:

1.

Erster Klagegrund: Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 18 und 20 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und einer Diskriminierung aus Gründen des Alters.

2.

Zweiter Klagegrund: Rechtsfehlerhafte Anwendung der Art. 18 und 20 des Anhangs VIII des Statuts.

3.

Dritter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler aufgrund der Nichtberücksichtigung der besonderen Lage der Klägerin.

4.

Vierter Klagegrund: Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 2 des Anhangs VII des Statuts wegen einer Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung.

5.

Fünfter Klagegrund: Rechtsfehlerhafte Anwendung von Art. 2 des Anhangs VII des Statuts.

6.

Sechster, hilfsweise geltend gemachter Klagegrund: Verletzung der Fürsorgepflicht der Verwaltung.


(1)  Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.


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