EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62022TB0237

Rechtssache T-237/22 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Juni 2022 — Usmanov/Rat (Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung)

ABl. C 318 vom 22.8.2022, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/37


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Juni 2022 — Usmanov/Rat

(Rechtssache T-237/22 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)

(2022/C 318/51)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Alisher Usmanov (Taschkent, Usbekistan) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Grand d’Esnon)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (vertreten durch A. Vitro und B. Driessen als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seinem auf die Art. 278 und 279 AEUV gestützten Antrag ersucht der Antragsteller im Wesentlichen um Aussetzung des Vollzugs zum einen zweier Rechtsakte zur Änderung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die wegen ihrer Beteiligung an Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktive Maßnahmen verhängt wurden, und zum anderen zweier Rechtsakte, mit denen sein Name in diese Liste aufgenommen wurde. Im Einzelnen ersucht der Antragsteller erstens um Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses (GASP) 2022/337 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 59, S. 1), soweit dieser Rechtsakt ihn betrifft, der Durchführungsverordnung (EU) 2022/336 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, (ABl. 2022, L 58, S. 1), soweit dieser Rechtsakt ihn betrifft, des Beschlusses (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 50, S. 1), und der Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 51, S. 1), zweitens, hilfsweise, um Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2022/337, soweit dieser Rechtsakt ihn betrifft, der Durchführungsverordnung 2022/336, soweit dieser Rechtsakt ihn betrifft, von Art. 1 Abs. 2 Buchst. f und g des Beschlusses 2022/329 und von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f und g der Verordnung 2022/330 und drittens um Verurteilung des Rates der Europäischen Union zur Zahlung der Summe von 20 000 Euro an ihn für die Kosten, die ihm bei der Verteidigung seiner Interessen entstanden sind.

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


Top