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Document 62022TA0074

    Rechtssache T-74/22: Urteil des Gerichts vom 19. April 2023 — Siemens/Parlament (Öffentliche Aufträge – Öffentliche Bauaufträge – Vergabeverfahren – Erneuerung des Brandschutzsystems in den Gebäuden des Parlaments in Straßburg – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an andere Bieter – Außervertragliche Haftung)

    ABl. C 189 vom 30.5.2023, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.5.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 189/30


    Urteil des Gerichts vom 19. April 2023 — Siemens/Parlament

    (Rechtssache T-74/22) (1)

    (Öffentliche Aufträge - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Erneuerung des Brandschutzsystems in den Gebäuden des Parlaments in Straßburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an andere Bieter - Außervertragliche Haftung)

    (2023/C 189/39)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Siemens SAS (Saint-Denis, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt E. Berkani und Rechtsanwältin M. Blanchard)

    Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch E. Taneva und V. Naglič als Bevollmächtigte)

    Gegenstand

    Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin gemäß Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung der Entscheidungen des Europäischen Parlaments vom 8. Dezember 2021, die von der Bietergemeinschaft, die aus ihr und Eiffage Énergie Systèmes — Alsace Franche-Comté bestand, im Rahmen der Lose Nrn. 1 und 2 der Ausschreibung 06A 70/2021/M004 über die Erneuerung des Brandschutzsystems in den Gebäuden des Parlaments in Straßburg (Frankreich) abgegebenen Angebote nicht auszuwählen und den Auftrag an andere Bieter zu vergeben, und, hilfsweise, gemäß Art. 268 AEUV Ersatz des Schadens, der ihr durch den Erlass der angefochtenen Entscheidungen entstanden sein soll.

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Siemens SAS trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 138 vom 28.3.2022.


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