Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62022CN0680

    Rechtssache C-680/22 P: Rechtsmittel, eingelegt am 4. November 2022 von DD gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. September 2022 in der Rechtssache T-470/20, DD/FRA

    ABl. C 71 vom 27.2.2023, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 71/15


    Rechtsmittel, eingelegt am 4. November 2022 von DD gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. September 2022 in der Rechtssache T-470/20, DD/FRA

    (Rechtssache C-680/22 P)

    (2023/C 71/18)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Rechtsmittelführer: DD (vertreten durch Rechtsanwältin N. Lorenz)

    Andere Partei des Verfahrens: Europäische Agentur für Grundrechte

    Anträge

    Der Rechtsmittelführer beantragt,

    das angefochtene Urteil vollständig aufzuheben und

    infolgedessen

    die Entscheidung des Direktors der FRA vom 11. November 2019, mit der gegen ihn die Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienst zum 15. April 2020 verhängt wurde, aufzuheben;

    falls erforderlich, die Entscheidung des Direktors der FRA vom 15. April 2020, mit der die Beschwerde des Rechtsmittelführers zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    den vom Rechtsmittelführer erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen;

    der Beklagten alle Kosten einschließlich der Kosten des erstinstanzlichem und des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung seines Rechtsmittels trägt der Rechtsmittelführer folgende Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente in Bezug auf das angefochtene Urteil vor:

    1.

    Rechtsfehler, falsche rechtliche Einordnung von Tatsachen, Verfälschung von Beweisen, offensichtlicher Beurteilungsfehler, unvollständige Prüfung des Klagegrundes, unzureichende Begründung, Verfälschung von Beweisen, unzutreffende rechtliche Einordnung von Tatsachen, unzureichende Begründung, rechtswidrige Zurückweisung der beantragten prozessleitenden Maßnahme, fehlerhaftes Verfahren, was den siebten Klagegrund betrifft.

    2.

    Rechtsfehler, unzureichende Begründung, unvollständige Prüfung des Klagegrundes; Verfälschung von Beweisen, offensichtlicher Beurteilungsfehler, Handlung ultra vires und ultra petita, Verstoß gegen Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, was den ersten Klagegrund betrifft.

    3.

    Rechtsfehler, unzutreffende rechtliche Einordnung, Verfälschung von Beweisen und offensichtlicher Beurteilungsfehler, was die Sachverhaltsfeststellung betrifft.

    4.

    Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, offensichtlicher Beurteilungsfehler, unzureichende Begründung, unvollständige Prüfung des Klagegrundes, keine Feststellung der rechtlich relevanten Tatsachen, [keine] rechtliche Prüfung der relevanten Tatsachen, unvollständige Prüfung des Klagegrundes, unzureichende Begründung, was den fünften Klagegrund betrifft.

    5.

    Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, unvollständige Prüfung des Klagegrundes, unzureichende Begründung, fehlerhaftes Verfahren und Handeln ultra vires, was den sechsten Klagegrund betrifft.

    6.

    Unvollständige Prüfung des Klagegrundes und unzureichende Begründung, was den achten Klagegrund betrifft.

    7.

    Verfälschung von Beweisen, offensichtlicher Beurteilungsfehler und unvollständige Prüfung des Klagegrundes, was den zweiten und den dritten Klagegrund betrifft.

    8.

    Verstoß des Gerichts gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


    Top