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Document 62022CN0636

    Rechtssache C-636/22: Vorabentscheidungsersuchen der Corte d’appello di Lecce (Italien), eingereicht am 12. Oktober 2022 — Strafverfahren gegen PY

    ABl. C 45 vom 6.2.2023, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/5


    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d’appello di Lecce (Italien), eingereicht am 12. Oktober 2022 — Strafverfahren gegen PY

    (Rechtssache C-636/22)

    (2023/C 45/09)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Corte d’appello di Lecce

    Strafverfahren gegen:

    PY

    Vorlagefragen

    a)

    Steht Art. 5 Nr. 3 [des Rahmenbeschlusses] 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (1), ausgelegt im Licht von Art. 1 Abs. 3 dieses Rahmenbeschlusses und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), einer Regelung wie der italienischen entgegen, wonach es den vollstreckenden Justizbehörden — im Rahmen eines Verfahrens über einen Europäischen Haftbefehl zur Strafverfolgung — absolut und automatisch verwehrt ist, die Übergabe von Drittstaatsangehörigen, die sich im italienischen Hoheitsgebiet aufhalten oder dort wohnen, unabhängig von den Verbindungen, die sie zu diesem Gebiet haben, abzulehnen?

    b)

    Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Anhand welcher Kriterien und Bedingungen sind diese Verbindungen als so erheblich anzusehen, dass die vollstreckende Justizbehörde die Übergabe ablehnen muss?


    (1)  ABl. 2002, L 190, S. 1.


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