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Document 62022CN0164
Case C-164/22: Request for a preliminary ruling from the Audiencia Nacional (Spain) lodged on 4 March 2022 — Criminal proceedings against Juan
Rechtssache C-164/22: Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional (Spanien), eingereicht am 4. März 2022 — Strafverfahren gegen Juan
Rechtssache C-164/22: Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional (Spanien), eingereicht am 4. März 2022 — Strafverfahren gegen Juan
ABl. C 213 vom 30.5.2022, p. 28–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 213 vom 30.5.2022, p. 26–27
(GA)
30.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/28 |
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional (Spanien), eingereicht am 4. März 2022 — Strafverfahren gegen Juan
(Rechtssache C-164/22)
(2022/C 213/39)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Audiencia Nacional
Beteiligte des Ausgangsstrafverfahrens
Juan
Anderer Beteiligter: Ministerio Fiscal
Vorlagefragen
1. |
Liegt im vorliegenden Fall eine Doppelbestrafungskonstellation im Sinne von Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und von Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vor, weil es sich in Anbetracht der Reichweite, die die europäische Rechtsprechung diesem Begriff beimisst, um dieselbe Tat handelt, oder obliegt diese Beurteilung — unter Berücksichtigung der in dieser Entscheidung dargelegten Grundsätze, zu denen gehört, dass eine Zusammenfassung der Strafen erfolgen und eine Strafobergrenze nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden muss, weil es sich um eine einzige, fortgesetzte Straftat handelt — dem vorlegenden Gericht? |
2. |
Sollte von keiner Doppelbestrafungskonstellation auszugehen sein, weil in Ansehung der in der vorliegenden Entscheidung dargelegten Kriterien keine vollständige Tatidentität besteht:
|
(1) Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (ABl. 2008, L 220, S. 32).
(2) Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten — Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. 2002, L 190, S. 1).
(3) Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. 2008, L 327, S. 27).