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Document 62021TN0364

    Rechtssache T-364/21: Klage, eingereicht am 25. Juni 2021 — Essity Hygiene and Health/EUIPO (Darstellung eines Blatts)

    ABl. C 320 vom 9.8.2021, p. 54–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 320/54


    Klage, eingereicht am 25. Juni 2021 — Essity Hygiene and Health/EUIPO (Darstellung eines Blatts)

    (Rechtssache T-364/21)

    (2021/C 320/60)

    Verfahrenssprache: Schwedisch

    Parteien

    Klägerin: Essity Hygiene and Health AB (Göteborg, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin U. Wennermark)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

    Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

    Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung eines Blatts) — Anmeldung Nr. 16 709 305

    Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. März 2021 in der Sache R 2196/2017-1

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die Anmeldung zurückgewiesen wurde;

    die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers in Bezug auf von der Anmeldung erfasste Waren der Klasse 16 stattgegeben wird, und;

    das EUIPO zur Tragung der Kosten zu verurteilen, die ihr in dem Verfahren vor dem Gericht und vor dem EUIPO entstanden sind.

    Die Klägerin beantragt hilfsweise,

    das EUIPO zur Tragung der ihr vor dem Gericht entstandenen Kosten zu verurteilen.

    Angeführte Klagegründe

    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

    Verstoß gegen Art. 165 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 sowie gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. g und Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.


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