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Document 62021TN0352

    Rechtssache T-352/21: Klage, eingereicht am 13. Juni 2021 — Oi dromoi tis Elias/Kommission

    ABl. C 357 vom 6.9.2021, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 357/26


    Klage, eingereicht am 13. Juni 2021 — Oi dromoi tis Elias/Kommission

    (Rechtssache T-352/21)

    (2021/C 357/40)

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Parteien

    Klägerin: Politistikos Organismos „Oi dromoi tis Elias“ (Kalamata, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Vardalas)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    den Beschluss ohne Datum, den die Klägerin am 23. April 2021 erhalten hat [und] mit dem die Beklagte den Teilnahmeantrag (im Folgenden: Angebot) der Klägerin als Partner für die Durchführung von Tätigkeiten des Programms EUROPE DIRECT in Griechenland gemäß der Ausschreibung der Beklagten ED-GREECE-2020/SELECTION OF PARTNERS TO CARRY OUT EUROPE DIRECT ACTIVITIES (2021-2025) IN GREECE abgelehnt hat, für nichtig zu erklären und

    das Angebot auf Teilnahme der Klägerin als Partner für die Durchführung von Tätigkeiten des Programms EUROPE DIRECT in Griechenland gemäß der Ausschreibung der Beklagten anzunehmen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

    1.

    Erster Klagegrund betreffend den Umstand, dass die Beklagte das „Angebot“ der Klägerin in Bezug auf das Kriterium 1 der Ausschreibung falsch beurteilt habe, da festgestellt werde, dass die Klägerin die Umgebung des Tätigkeitsgebiets des EDIC Kalamata nicht hinreichend beschreibe und dass der digitale Wandel nicht berücksichtigt werde.

    2.

    Zweiter Klagegrund betreffend den Umstand, dass die Beklagte das „Angebot“ der Klägerin in Bezug auf das Kriterium 2 der Ausschreibung falsch beurteilt habe, da festgestellt werde, dass das EDIC Kalamata begrenzte Kontakte zu Organisationen wie kleinen und mittleren Unternehmen, KMU, habe.

    3.

    Dritter Klagegrund betreffend den Umstand, dass die Beklagte das „Angebot“ der Klägerin in Bezug auf das Kriterium 3 der Ausschreibung falsch beurteilt habe.

    4.

    Vierter Klagegrund betreffend den Umstand, dass die Beklagte das „Angebot“ der Klägerin in Bezug auf das Kriterium 4 der Ausschreibung falsch beurteilt habe.


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