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Document 62021TN0049

    Rechtssache T-49/21: Klage, eingereicht am 21. Januar 2021 — PZ/Kommission

    ABl. C 128 vom 12.4.2021, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 128/41


    Klage, eingereicht am 21. Januar 2021 — PZ/Kommission

    (Rechtssache T-49/21)

    (2021/C 128/48)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: PZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die ihm am 19. Februar 2020 übermittelte Beurteilung für das Jahr 2019 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 aufzuheben;

    gleichzeitig und soweit erforderlich, die (dem Kläger am 30. Oktober 2020 zugestellte) Entscheidung vom 23. Oktober 2020 aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 26. Juni 2020 zurückgewiesen wurde, und

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Der Kläger stützt seine Klage auf vier Gründe:

    1.

    Offensichtliche Beurteilungsfehler der Beklagten.

    2.

    Verletzung der Begründungspflicht durch die Beklagte.

    3.

    Verletzung seines Rechts auf Anhörung.

    4.

    Mangelnde Unabhängigkeit des für die Beurteilung zuständigen Beamten.


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