This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62021TB0778
Case T-778/21: Order of the General Court of 9 February 2023 — Folkertsma v Commission (Action for damages — Contract for technical assistance for support to Bangsamoro transition (Subatra) — Commission’s request to have the applicant replaced as expert — Termination of the contract between the successful tenderer and the applicant — Non-contractual liability — Sufficiently serious breach of a rule of law intended to confer rights on individuals — Causal link — Action manifestly lacking any foundation in law)
Rechtssache T-778/21: Beschluss des Gerichts vom 9. Februar 2023 — Folkertsma/Kommission (Schadensersatzklage – Vertrag über technische Hilfe zur Unterstützung des Übergangs in Bangsamoro [Subatra] – Aufforderung der Kommission, den Kläger als Experten zu ersetzen – Auflösung des Vertrags zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Kläger – Außervertragliche Haftung – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
Rechtssache T-778/21: Beschluss des Gerichts vom 9. Februar 2023 — Folkertsma/Kommission (Schadensersatzklage – Vertrag über technische Hilfe zur Unterstützung des Übergangs in Bangsamoro [Subatra] – Aufforderung der Kommission, den Kläger als Experten zu ersetzen – Auflösung des Vertrags zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Kläger – Außervertragliche Haftung – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
ABl. C 112 vom 27.3.2023, p. 34–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 112/34 |
Beschluss des Gerichts vom 9. Februar 2023 — Folkertsma/Kommission
(Rechtssache T-778/21) (1)
(Schadensersatzklage - Vertrag über technische Hilfe zur Unterstützung des Übergangs in Bangsamoro [Subatra] - Aufforderung der Kommission, den Kläger als Experten zu ersetzen - Auflösung des Vertrags zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Kläger - Außervertragliche Haftung - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
(2023/C 112/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Rommert Folkertsma (Zierikzee, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch C. Giolito und T. Van Noyen als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seiner Klage nach Art. 268 AEUV beantragt der Kläger Ersatz des finanziellen und immateriellen Schadens, der ihm aufgrund der Aufforderung der Europäischen Kommission entstanden sein soll, ihn als Experten im Rahmen eines Projekts der Europäischen Union zur technischen Unterstützung zugunsten der Republik der Philippinen zu ersetzen.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Rommert Folkertsma trägt die Kosten. |