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Document 62021TA0257

Rechtssache T-257/21: Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2022 — Basaglia/Kommission (Außervertragliche Haftung – Zugang zu Dokumenten – Dokumente betreffend Projekte im Bereich Forschung und technologische Entwicklung – Beschluss, der den Zugangsantrag einschränkt und den Zugang teilweise verweigert – Teilweise Nichtigerklärung dieses Beschlusses durch das Gericht – Verurteilungen durch nationale Gerichte – Rechtswidrigkeit der vorgeworfenen Verhaltensweisen – Kausalzusammenhang)

ABl. C 472 vom 12.12.2022, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 472/36


Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2022 — Basaglia/Kommission

(Rechtssache T-257/21) (1)

(Außervertragliche Haftung - Zugang zu Dokumenten - Dokumente betreffend Projekte im Bereich Forschung und technologische Entwicklung - Beschluss, der den Zugangsantrag einschränkt und den Zugang teilweise verweigert - Teilweise Nichtigerklärung dieses Beschlusses durch das Gericht - Verurteilungen durch nationale Gerichte - Rechtswidrigkeit der vorgeworfenen Verhaltensweisen - Kausalzusammenhang)

(2022/C 472/40)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Giorgio Basaglia (Mailand, Italien) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Balossi, G. Borriello und F. Fimmanò)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch C. Ehrbar, F. Moro und A. Spina als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 268 AEUV begehrt der Kläger Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens sowie für die Rufschädigung, die ihm durch die rechtswidrige Ablehnung seiner Anträge auf Zugang zu Dokumenten durch die Europäische Kommission und die unterbliebene Durchführung des Urteils vom 23. September 2020, Basaglia/Kommission (T-727/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:446), durch dieses Organ entstanden sein sollen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Giorgio Basaglia trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 252 vom 28.6.2021.


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