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Document 62021TA0081

    Rechtssache T-81/21: Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2022 — Sistem ecologica/Kommission (Verordnung [EU, Euratom] Nr. 883/2013 – Untersuchung eines Betrugs im Zusammenhang mit den auf die Einfuhren von Biodiesel in die Union eingeführten konventionellen Zöllen, Ausgleichszöllen und Antidumpingzöllen – Mitteilung des OLAF an die nationalen Zollbehörden – Untersuchungsbericht des OLAF – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Schadensersatzklage – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

    ABl. C 472 vom 12.12.2022, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 472/35


    Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2022 — Sistem ecologica/Kommission

    (Rechtssache T-81/21) (1)

    (Verordnung [EU, Euratom] Nr. 883/2013 - Untersuchung eines Betrugs im Zusammenhang mit den auf die Einfuhren von Biodiesel in die Union eingeführten konventionellen Zöllen, Ausgleichszöllen und Antidumpingzöllen - Mitteilung des OLAF an die nationalen Zollbehörden - Untersuchungsbericht des OLAF - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Schadensersatzklage - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

    (2022/C 472/38)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin:„Sistem ecologica“ production, trade and services d.o.o. Srbac (Srbac, Bosnien und Herzegowina) (vertreten durch Rechtsanwalt D. Diris, Rechtsanwältin D. Rjabynina, Rechtsanwalt C. Kocks und Rechtsanwalt C. Verheyen)

    Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Baquero Cruz und T. Materne als Bevollmächtigte)

    Gegenstand

    Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV und Art. 268 AEUV beantragt die Klägerin zum einen die Nichtigerklärung des vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) am 8. Dezember 2020 angenommenen abschließenden Untersuchungsberichts sowie der Entscheidungen des OLAF, die in einer am 9. Juni 2020 an die Mitgliedstaaten gerichteten Mitteilung, in Schreiben vom 25. und 27. November 2020 sowie in Schreiben vom 8. und 21. Dezember 2020 enthalten sein sollen, und zum anderen den Ersatz des Schadens, der ihr entstanden sein soll.

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    „Sistem ecologica“ production, trade and services d.o.o. Srbac trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 163 vom 3.5.2021.


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