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Document 62021CN0111

    Rechtssache C-111/21: Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 25. Februar 2021 — BT gegen Laudamotion GmbH

    ABl. C 228 vom 14.6.2021, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.6.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 228/18


    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 25. Februar 2021 — BT gegen Laudamotion GmbH

    (Rechtssache C-111/21)

    (2021/C 228/23)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Oberster Gerichtshof

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: BT

    Beklagte: Laudamotion GmbH

    Vorlagefragen

    1.

    Ist eine durch einen Unfall verursachte psychische Beeinträchtigung eines Reisenden, die Krankheitswert erreicht, eine „Körperverletzung“ im Sinn von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossen, am 9. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG (1) des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde?

    2.

    Wenn Frage 1 verneint wird:

    Steht Art. 29 des genannten Übereinkommens einem Anspruch auf Schadenersatz entgegen, der nach dem anwendbaren nationalen Recht bestünde?


    (1)  Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. 2001, L 194, S. 38).


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