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Document 62020TN0079

Rechtssache T-79/20: Klage, eingereicht am 12. Februar 2020 — AI/ECDC

ABl. C 129 vom 20.4.2020, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/6


Klage, eingereicht am 12. Februar 2020 — AI/ECDC

(Rechtssache T-79/20)

(2020/C 129/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: AI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss vom 5. April 2019, mit dem sein Hilfeersuchen zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

erforderlichenfalls den Beschluss vom 4. November 2019, mit dem seine Beschwerde vom 5. Juli 2019 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

finanzielle Entschädigung anzuordnen, die nach billigem Ermessen mit 75 000 Euro beziffert wird;

die Erstattung seiner Rechtskosten anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

1.

Verstoß gegen die Begründungspflicht und das Recht auf Anhörung.

2.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen Art. 24 des Statuts.

3.

Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.


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