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Document 62020CN0206

    Rechtssache C-206/20: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 15. Mai 2020 — VA/Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft in Ruse, Bulgarien

    ABl. C 262 vom 10.8.2020, p. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.8.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 262/14


    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 15. Mai 2020 — VA/Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft in Ruse, Bulgarien

    (Rechtssache C-206/20)

    (2020/C 262/18)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Vorlegendes Gericht

    High Court of Justice, Queen’s Bench Division (Administrative Court)

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Rechtsmittelführer: VA

    Rechtsmittelgegner: Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft in Ruse, Bulgarien

    Vorlagefrage

    Wenn um die Übergabe einer gesuchten Person zur Strafverfolgung ersucht wird und die Entscheidung, einen zugrunde liegenden nationalen Haftbefehl auszustellen, und die Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, beide von einem Staatsanwalt getroffen werden, ohne dass vor der Übergabe ein Gericht beteiligt wird, erhält die gesuchte Person dann den vom Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Bob-Dogi (C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385) vorgesehenen zweistufigen Schutz, wenn

    a)

    die Wirkung des nationalen Haftbefehls darauf beschränkt ist, den Einzelnen für höchstens 72 Stunden festzunehmen, um ihn einem Gericht vorzuführen, und

    b)

    es nach der Übergabe allein Sache des Gerichts ist, im Licht aller Umstände des Falls die Freilassung anzuordnen oder die Haft fortzusetzen?


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