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Document 62019CN0213
Case C-213/19: Action brought on 7 March 2019 — European Commission v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
Rechtssache C-213/19: Klage, eingereicht am 7. März 2019 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Rechtssache C-213/19: Klage, eingereicht am 7. März 2019 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
ABl. C 164 vom 13.5.2019, p. 38–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 164/38 |
Klage, eingereicht am 7. März 2019 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-213/19)
(2019/C 164/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und F. Clotuche-Duvieusart)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass
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dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Vereinigte Königreich habe trotz wiederholter Warnungen von OLAF (Office européen de lutte antifraude [Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung]) und der Kommission über das Betrugsrisiko bis zum 12. Oktober 2017 keine risikobasierten Herangehensweisen bei der Zollkontrolle eingerichtet, um die Überführung von unterbewerteten Waren (insbesondere aus der Volksrepublik China ausgeführte Schuhe und Textilien) in den zollrechtlich freien Verkehr in die Union zu verhindern. Als Ergebnis dieser Untätigkeit angesichts wiederholter Warnungen habe das Vereinigte Königreich nicht die risikobasierten Maßnahmen erlassen, die nach den Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Zollwesen und Eigenmittel erforderlich gewesen wären. Dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen worden seien, habe auch die korrekte Anwendung der Unionsregelungen im Bereich Mehrwertsteuer beeinträchtigt. Durch den Verstoß des Vereinigten Königreichs gegen das Unionsrecht und die daraus folgenden Einfuhrmengen unterbewerteter Waren in diesen Mitgliedstaat seien dem Unionshaushalt außerordentlich hohe Verluste entstanden. Da das Vereinigte Königreich im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten den Empfehlungen der Kommission nicht nachgekommen sei, habe es mehr zu niedrig bewerteten Handel angezogen. Die außerordentlich hohen Verluste hätten auch die faire Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten drastisch beeinträchtigt, da sie durch entsprechend höhere BNE-Beiträge zur Union durch die anderen Mitgliedstaaten hätten ausgeglichen werden müssen.
(1) 2014/335/EU, Euratom: Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. 2014, L 168, S. 105).
(2) 2007/436/EG, Euratom: Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 2007, L 163, S. 17).
(3) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung) (ABl. 2014, L 168, S. 39).
(4) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. 2000, L 130, S. 1).
(5) Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (ABl. 1989, L 155, S. 9).
(6) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. 2013, L 269, S. 1).
(7) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992, L 302, S. 1).
(8) Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1993, L 253, S. 1).
(9) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. 2015, L 343, S. 558).
(10) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L. 347, S. 1).
(11) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. 2014, L 168, S. 29).