Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62018TN0739

    Rechtssache T-739/18: Klage, eingereicht am 17. Dezember 2018 — Darment/Kommission

    ABl. C 72 vom 25.2.2019, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 72/34


    Klage, eingereicht am 17. Dezember 2018 — Darment/Kommission

    (Rechtssache T-739/18)

    (2019/C 72/43)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Darment Oy (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Ginter)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    den ihr mit dem Schreiben Ares(2018)5305174 vom 16. Oktober 2018 und der E-Mail vom 12. Dezember 2018 mitgeteilten Beschluss der Kommission, die ihr für 2019 für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen zugewiesene Quote zu kürzen, für nichtig zu erklären;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

    1.

    Die Beklagte habe dadurch gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (1) verstoßen, dass sie sich bei der Anwendung von Art. 25 Abs. 2 strikt auf die Daten in dem nach Art. 17 eingerichteten Register gestützt habe, obwohl die Richtigstellung der fehlerhaften Daten in diesem Register beantragt worden sei.

    2.

    Der Beklagten sei insofern ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen, als sie die Erläuterungen der Klägerin zur Inanspruchnahme der Quoten für die Einfuhr als Massengut beim Inverkehrbringen nicht berücksichtigt habe.


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. 2014, L 150, S. 195).


    Top