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Document 62018TN0715

    Rechtssache T-715/18: Klage, eingereicht am 6. Dezember 2018 — Phrenos u. a./Kommission

    ABl. C 72 vom 25.2.2019, p. 31–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 72/31


    Klage, eingereicht am 6. Dezember 2018 — Phrenos u. a./Kommission

    (Rechtssache T-715/18)

    (2019/C 72/40)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerinnen: Phrenos SPRL (Mont-sur-Marchienne, Belgien), Akkanto (Watermael-Boitsfort, Belgien) und Operational Management Solutions (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Jafferali und R. van Melsen)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerinnen beantragen,

    den ihnen mit Schreiben vom 27. November 2018 mitgeteilten Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären, mit dem der Dienstleistungsauftrag für die Planung, die Vorbereitung, die Bewerbung und die Durchführung der Veranstaltung „Europäische Entwicklungstage“ für ihre Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (EuropeAid/139729/DH/SER/BE) (2018/S 144-328417) für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 an einen Dritten vergeben wurde;

    der Kommission die Kosten von Zwischen- und Hauptverfahren aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:

    1.

    Die Beklagte habe ihren Vergabebeschluss nicht begründet.

    2.

    Die Beklagte habe die (offenkundig) ungewöhnlich niedrigen Preise des gewählten Angebots nicht ordnungsgemäß beurteilt.

    3.

    Verstoß gegen die Gleichbehandlung bei der Beurteilung der abgegebenen Angebote.

    4.

    Die Beklagte habe zur Angebotsbeurteilung ein rechtswidriges Zuschlagskriterium herangezogen.


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