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Document 62018TN0552

    Rechtssache T-552/18: Klage, eingereicht am 19. September 2018 — Moreno Reyes/Rat

    ABl. C 427 vom 26.11.2018, p. 87–88 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.11.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 427/87


    Klage, eingereicht am 19. September 2018 — Moreno Reyes/Rat

    (Rechtssache T-552/18)

    (2018/C 427/115)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Xavier Antonio Moreno Reyes (Caracas, Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Di Gianni und L. Giuliano)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    den Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1) und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (2) für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen den Kläger betreffen, und

    dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

    1.

    Die angefochtenen Rechtsakte wiesen einen offenkundigen Beurteilungsfehler und einen Mangel an präzisen und schlüssigen Beweisen auf.

    Hierzu trägt der Kläger vor, der Rat habe einen offenkundigen Beurteilungsfehler hinsichtlich seiner Funktionen und Aufgaben begangen und keine präzisen und schlüssigen Beweise vorgelegt, die seine Behauptungen stützten. Des Weiteren habe der Rat die Beweise nicht ordnungsgemäß gewürdigt, zumindest aber sei die Würdigung offenkundig fehlerhaft gewesen.

    2.

    Die durch die angefochtenen Rechtsakte verhängten restriktiven Maßnahmen stellten eine ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts des Klägers dar.


    (1)  Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160I vom 25.6.2018, S. 12).

    (2)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160I vom 25.6.2018, S. 5).


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