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Document 62018TN0539
Case T-539/18: Action brought on 15 September 2018 — Ayuntamiento de Quart de Poblet v Commission
Rechtssache T-539/18: Klage, eingereicht am 15. September 2018 — Ayuntamiento de Quart de Poblet/Kommission
Rechtssache T-539/18: Klage, eingereicht am 15. September 2018 — Ayuntamiento de Quart de Poblet/Kommission
ABl. C 427 vom 26.11.2018, p. 82–83
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 427/82 |
Klage, eingereicht am 15. September 2018 — Ayuntamiento de Quart de Poblet/Kommission
(Rechtssache T-539/18)
(2018/C 427/109)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Ayuntamiento de Quart de Poblet (Quart de Poblet, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Sanchis Piqueras und J. Rodríguez Pellitero)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Klage zuzulassen und für begründet zu erklären; |
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festzustellen, dass er die ihm nach den Verträgen obliegenden vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat; |
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festzustellen, dass er deshalb Anspruch auf die gemäß den Verträgen gewährte Finanzierung hat; |
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festzustellen, dass die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Rückerstattung bestimmter Beträge für das Projekt DIEGO und für das Projekt SEED unbegründet und unzulässig ist; |
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die Belastungsanzeigen für nichtig oder jedenfalls für rechtswidrig zu erklären; |
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die Europäische Kommission dazu zu verurteilen, ihm die geforderten und von ihm gezahlten Beträge zurückzuerstatten; |
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hilfsweise, einen vom Gericht nach eigenem Ermessen bestimmten Teil der von der Europäischen Kommission verlangten Beträge für förderfähig und/oder zuschussfähig zu erklären; |
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jedenfalls der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Fehlerhafte Klassifizierung der Kosten durch die Europäische Kommission.
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2. |
Zweiter Klagegrund: Unzutreffende Quantifizierung der Kosten durch die Europäische Kommission.
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3. |
Dritter Klagegrund: Schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten der Europäischen Kommission.
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