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Document 62018TN0188

    Rechtssache T-188/18: Klage, eingereicht am 12. März 2018 — Papaconstantinou u. a./Rat u. a.

    ABl. C 166 vom 14.5.2018, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.5.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 166/40


    Klage, eingereicht am 12. März 2018 — Papaconstantinou u. a./Rat u. a.

    (Rechtssache T-188/18)

    (2018/C 166/51)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Adonis Papaconstantinou (Nicosia, Zypern) und 722 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Markides, M. Ioannides, C. Velaris und C. Velaris, A. Robertson, QC, und G. Rothschild, Barrister)

    Beklagte: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Eurogruppe (vertreten durch den Rat der Europäischen Union) und Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission)

    Anträge

    Die Kläger beantragen,

    die Beklagten zu verurteilen, an die Kläger die aus dem Anhang zur Klageschrift ersichtlichen Beträge nebst Zinsen vom 26. März 2013 bis zum Urteil des Gerichts als Entschädigung für den Schaden zu zahlen, den sie infolge der Entscheidungen der Eurogruppe zur Abwicklung der Cyprus Popular Bank Public Co Ltd (im Folgenden: Laiki Bank), der Anwendung des „bail-in“-Instruments bei der Bank of Cyprus Public Company Limited (im Folgenden: Bank of Cyprus) sowie der Veräußerung der Vermögensgegenstände und des Geschäfts dieser Banken in Griechenland und/oder infolge der Bereitstellung von Notfallliquiditätshilfe an die Laiki Bank mit Zustimmung der Europäischen Zentralbank und der nachfolgenden Übertragung der einschlägigen Haftung auf Veranlassung der Europäischen Zentralbank an die Bank of Cyprus erlitten haben;

    hilfsweise

    die außervertragliche Haftung der Beklagten festzustellen und das Verfahren zu bestimmen, nach dem der tatsächlich zu erstattende Verlust, den die Kläger erlitten haben, festgestellt wird;

    und in jedem Fall

    den Beklagten die Kosten der Kläger aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-147/18, APG Intercon u. a./Rat u. a., geltend gemachten identisch oder ihnen ähnlich sind.


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