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Document 62018TN0187

    Rechtssache T-187/18: Klage, eingereicht am 9. März 2018 — VP/Cedefop

    ABl. C 166 vom 14.5.2018, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.5.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 166/39


    Klage, eingereicht am 9. März 2018 — VP/Cedefop

    (Rechtssache T-187/18)

    (2018/C 166/50)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: VP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

    Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    die Entscheidung des Beklagten vom 12. Mai 2017, mit der der Antrag der Klägerin, ihren Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern, abgelehnt wurde, aufzuheben;

    die Entscheidung des Beklagten vom 1. Dezember 2017, mit der die Beschwerde der Klägerin vom 9. August 2017 gegen die Entscheidung vom 12. Mai 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der mit 100 000 Euro (einhunderttausend Euro) beziffert wird;

    den Ersatz des ihr entstandenen materiellen Schadens anzuordnen, und

    ihr Ersatz für alle ihr im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten zuzuerkennen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin geltend, dass die Entscheidung des Beklagten, den Arbeitsvertrag der Klägerin nicht zu verlängern, unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der Sorgfaltspflicht, der Begründungspflicht und der Pflicht, den unmittelbaren Vorgesetzten anzuhören, erlassen worden sei; die Entscheidung leide an einem offensichtlichen Beurteilungsfehler und sei ermessensmissbräuchlich.


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