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Document 62018TB0715

    Rechtssache T-715/18: Beschluss des Gerichts vom 20. Mai 2019 — Phrenos u. a./Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Ausschreibungsverfahren — Planung, Vorbereitung, Bewerbung und Durchführung der Veranstaltung „Europäische Entwicklungstage“ — Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Annullierung des Vergabeverfahrens — Wegfall des Streitgegenstands — Erledigung)

    ABl. C 246 vom 22.7.2019, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 246/25


    Beschluss des Gerichts vom 20. Mai 2019 — Phrenos u. a./Kommission

    (Rechtssache T-715/18) (1)

    (Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Planung, Vorbereitung, Bewerbung und Durchführung der Veranstaltung „Europäische Entwicklungstage“ - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Annullierung des Vergabeverfahrens - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

    (2019/C 246/26)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerinnen: Phrenos SPRL (Mont-sur-Marchienne, Belgien), Akkanto (Watermael-Boitsfort, Belgien) und Operational Management Solutions (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Jafferali und R. van Melsen)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu, J. Estrada de Solà und A. Katsimerou)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 27. November 2018, mit dem das Angebot des von den Klägerinnen gebildeten Konsortiums im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/139729/DH/SER/BE für die Planung, die Vorbereitung, die Bewerbung und die Durchführung der Veranstaltung „Europäische Entwicklungstage“ für die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung der Kommission abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde

    Tenor

    1.

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    Die Europäische Kommission trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten, mit Ausnahme der durch den Antrag der Pomilio Blumm Srl auf Zulassung zur Streithilfe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

    3.

    Die Phrenos SPRL, Akkanto, Operational Management Solutions, die Kommission und Pomilio Blumm tragen ihre eigenen durch den Antrag von Pomilio Blumm auf Zulassung zur Streithilfe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 72 vom 25.2.2019.


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