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Document 62018TB0417

Rechtssache T-417/18 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 2018 — CdT/EUIPO (Vorläufiger Rechtsschutz — Institutionelles Recht — Für den Betrieb des EUIPO erforderliche Übersetzungsdienste — Rückgriff auf externe Dienstleister — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Fehlende Dringlichkeit)

ABl. C 381 vom 22.10.2018, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 381/26


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 2018 — CdT/EUIPO

(Rechtssache T-417/18 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Für den Betrieb des EUIPO erforderliche Übersetzungsdienste - Rückgriff auf externe Dienstleister - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit))

(2018/C 381/31)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) (Prozessbevollmächtigte: J. Rikkert und M. Garnier)

Antragsgegner: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: N. Bambara und D. Hanf)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV, gerichtet zum einen auf die Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen des EUIPO über Maßnahmen, die darauf abzielen, bei den für seinen Betrieb erforderlichen Übersetzungsdiensten auf andere Anbieter als das CdT zurückgreifen zu können, und zum anderen darauf, dem EUIPO aufzugeben, in der Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung über die Aussetzung seiner Ausschreibung hinsichtlich der Erbringung von Übersetzungsdiensten zu veröffentlichen und keine Verträge im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung zu unterzeichnen

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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