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Document 62018CN0460

Rechtssache C-460/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 12. Juli 2018 von HK gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Mai 2018 in der Rechtssache T-574/16, HK/Kommission

ABl. C 381 vom 22.10.2018, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 381/4


Rechtsmittel, eingelegt am 12. Juli 2018 von HK gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Mai 2018 in der Rechtssache T-574/16, HK/Kommission

(Rechtssache C-460/18 P)

(2018/C 381/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: HK (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Champetier, S. Rodrigues)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären;

das Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 (Rechtssache T-574/16) aufzuheben;

in der Rechtssache endgültig zu entscheiden und den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen des Rechtsmittelführers, einschließlich des Antrags auf Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten, stattzugeben, hilfsweise,

die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und über die im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten nach Art. 184 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu entscheiden.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf zwei Gründe. Mit dem ersten Rechtsmittelgrund rügt er einen Verstoß gegen Art. 17 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten und eine missverständliche, inkohärente und widersprüchliche Begründung. Mit dem zweiten Rechtsmittelgrund macht er eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und eine unzureichende Begründung geltend.


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