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Document 62017TO0020

    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 2017.
    Ungarn gegen Europäische Kommission.
    Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Ungarische Werbeumsatzsteuer – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit.
    Rechtssache T-20/17 R.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2017:203