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Document 62017TN0537
Case T-537/17: Action brought on 11 August 2017 — De Loecker v EEAS
Rechtssache T-537/17: Klage, eingereicht am 11. August 2017 — De Loecker/EAD
Rechtssache T-537/17: Klage, eingereicht am 11. August 2017 — De Loecker/EAD
ABl. C 347 vom 16.10.2017, p. 40–41
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/40 |
Klage, eingereicht am 11. August 2017 — De Loecker/EAD
(Rechtssache T-537/17)
(2017/C 347/53)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stéphane De Loecker (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 10. Oktober 2016, mit der der Europäische Auswärtige Dienst seinen Antrag auf Beistand gemäß den Art. 12a und 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union abgelehnt hat, aufzuheben; |
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den Europäischen Auswärtigen Dienst zu verurteilen, 250 000 Euro als Ersatz für den entstandenen immateriellen Schaden an ihm zu zahlen; |
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den Europäischen Auswärtigen Dienst zu verurteilen, seine eigenen Kosten und die dem Kläger entstandenen Kosten zu tragen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
1. |
Mit dem ersten Klagegrund wird ein Verstoß gegen Art. 266 AEUV gerügt, weil der Beklagte mit der Annahme der Entscheidung vom 10. Oktober 2016, mit der er den vom Kläger gestellten Antrag auf Beistand abgelehnt habe, die Begründung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Dezember 2015, De Loecker/EAD (F-34/15, EU:F:2015:153), verkannt habe. Der Beklagte habe zudem das vom Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission (Investigation and Disciplinary Office of the Commission — IDOC) im Anschluss an das Urteil vom 14. Februar 2017, Kerstens/Kommission (T-270/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:74), eingeführte Verfahren missachtet. |
2. |
Mit dem zweiten Klagegrund wird die Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere die Verletzung des Rechts, gehört zu werden, und die Verletzung des Rechts auf Zugang zu den Akten nach Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerügt. |