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Document 62017CN0302

Rechtssache C-302/17: Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Bratislave (Slowakische Republik), eingereicht am 24. Mai 2017 — PPC Power a.s./Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky, Daňový úrad pre vybrané daňové subjekty

ABl. C 269 vom 14.8.2017, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/5


Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Bratislave (Slowakische Republik), eingereicht am 24. Mai 2017 — PPC Power a.s./Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky, Daňový úrad pre vybrané daňové subjekty

(Rechtssache C-302/17)

(2017/C 269/07)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Vorlegendes Gericht

Krajský súd v Bratislave

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: PPC Power a.s.

Beklagte: Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky, Daňový úrad pre vybrané daňové subjekty

Vorlagefrage

Sind die Ziele und Grundsätze der Richtlinie 2003/87/EG (1) über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG (2) des Rates (im Folgenden: Richtlinie), insbesondere (i) das Ziel der Verringerung der Emissionen durch technologische Verbesserungen (Art. 1 und Erwägungsgründe 2 und 20), (ii) das Ziel der Erhaltung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Integrität des Binnenmarktes sowie der Wettbewerbsbedingungen (Erwägungsgründe 5 und 7), (iii) das Ziel der Sicherung finanziell und wirtschaftlich günstiger Bedingungen der Verringerung der Emissionen (Art. 1), der Grundsatz der Sicherheit für die in Art. 3 Buchst. f definierten Betreiber, der darin besteht, dass sich die Betreiber nach Art. 9 auf die Unveränderlichkeit des nationalen Zuteilungsplans spätestens 18 Monate vor Beginn des maßgeblichen Zeitraums (d. h. für den Zeitraum von 2008 bis 2012 spätestens ab dem 30. Juni 2006) verlassen dürfen, (iv) das Erfordernis, dass die Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt werden müssen (Art. 10), (v) das Recht der in Art. 13 Abs. 3 Unterabs. 2 angeführten Personen, dass an sie Zertifikate vergeben werden, die Zertifikate ersetzen, die diese Personen besaßen und die von den Mitgliedstaaten … gemäß Art. 13 Abs. 3 Unterabs. 1 gelöscht werden, dahin auszulegen, dass sie einer innerstaatlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die in Art. 3 Buchst. f der Richtlinie definierten Betreiber, die in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, zur Entrichtung einer besonderen Steuer verpflichtet, (i) deren Rechtsgrundlage darin besteht, dass die Bewirtschaftung von Zertifikaten (in Fällen der fehlenden Verwendung und des Verkaufs) besteuert wird, ohne zu berücksichtigen, ob der Betreiber dadurch einen Gewinn erzielt, (ii) wobei diese Emissionszertifikate diesen Betreibern aufgrund des nationalen Zuteilungsplans zugeteilt worden waren, den der Mitgliedstaat der Europäischen Kommission gemäß Art. 9 der Richtlinie für den Zeitraum von 2008 bis 2012 vorgelegt hat (d. h., der Plan wurde der Kommission und den Mitgliedstaaten nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie übermittelt und wurde von der Europäischen Kommission nicht im Sinne von Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie abgelehnt) und der gemäß Art. 10 der Richtlinie festlegt, dass für den am 1. Januar 2008 beginnenden Fünfjahreszeitraum 100 % der Zertifikate kostenlos zugeteilt werden, [iii] der Steuersatz dieser Steuer 80 % der Bemessungsgrundlage der Steuer auf Emissionszertifikate beträgt, die ermittelt wird als die Summe der Ergebnisse aus der Multiplikation der übertragenen (verkauften) Zertifikate in den einzelnen Kalendermonaten mit dem durchschnittlichen Marktpreis der Zertifikate im dem Monat ihrer Übertragung vorangegangenen Kalendermonat sowie des Ergebnisses aus der Multiplikation der nicht verwendeten Zertifikate mit dem durchschnittlichen Marktpreis der Zertifikate im betreffenden Kalenderjahr, [iv] und die durchschnittlichen Marktpreise als einfaches arithmetisches Mittel der Preise der letzten Börsentransaktion des Tages berechnet werden (d. h., die Steuer hängt nicht von dem Preis ab, zu dem die Zertifikate tatsächlich verkauft wurden)?


(1)  ABl. 2003, L 275, S. 32.

(2)  ABl. 1996, L 257, S. 26.


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