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Document 62017CN0266

    Rechtssache C-266/17: Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 17. Mai 2017 — Rhein-Sieg-Kreis gegen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH, BVR Busverkehr Rheinland GmbH

    ABl. C 283 vom 28.8.2017, p. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 283/18


    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 17. Mai 2017 — Rhein-Sieg-Kreis gegen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH, BVR Busverkehr Rheinland GmbH

    (Rechtssache C-266/17)

    (2017/C 283/25)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Oberlandesgericht Düsseldorf

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Beschwerdeführer: Rhein-Sieg-Kreis

    Beschwerdegegnerinnen: Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH, BVR Busverkehr Rheinland GmbH

    Vorlagefragen

    1.

    Ist Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (1) auf Aufträge anwendbar, bei denen es sich nicht um Aufträge handelt, die im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 die Form von Dienstleistungskonzessionen im Sinne der Richtlinien 2004/17/EG (2) oder 2004/18/EG (3) annehmen?

    Falls die erste Vorlagefrage bejaht wird:

    2.

    Steht, wenn eine einzelne zuständige Behörde gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an einen internen Betreiber vergibt, es der gemeinsamen Kontrolle dieser Behörde zusammen mit den weiteren Gesellschaftern des internen Betreibers entgegen, wenn die Befugnis zur Intervention im öffentlichen Personenverkehr in einem bestimmten geografischen Gebiet (Art. 2 Buchst. b) und c) VO (EG) Nr. 1370/2007) zwischen der einzelnen zuständigen Behörde und einer Gruppe von Behörden, die integrierte öffentliche Personenverkehrsdienste anbietet, aufgeteilt ist, beispielsweise indem die Befugnis zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen an einen internen Betreiber bei der einzelnen zuständigen Behörde verbleibt, die Aufgabe Tarif aber auf einen Zweckverband Verkehrsverbund übertragen wird, dem neben der einzelnen Behörde weitere in ihren geografischen Gebieten zuständige Behörden angehören?

    3.

    Steht, wenn eine einzelne zuständige Behörde gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an einen internen Betreiber vergibt, es der gemeinsamen Kontrolle dieser Behörde zusammen mit den weiteren Gesellschaftern des internen Betreibers entgegen, wenn nach dessen Gesellschaftsvertrag bei Beschlüssen über das Zustandekommen, die Änderung oder die Beendigung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 alleine derjenige Gesellschafter stimmberechtigt ist, der selber oder dessen mittelbarer oder unmittelbarer Eigentümer einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 an den internen Betreiber vergibt?

    4.

    Erlaubt Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 1370/2007, dass der interne Betreiber auch für weitere örtlich zuständige Behörden innerhalb deren Zuständigkeitsbereichs (einschließlich der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter zuständiger örtlicher Behörden führen) öffentliche Personenverkehrsdienste ausführt, wenn diese nicht in organisierten wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden?

    5.

    Erlaubt Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 1370/2007, dass der interne Betreiber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ihn beauftragenden Behörde für andere Aufgabenträger aufgrund von Dienstleistungsaufträgen, die der Übergangsregelung des Art. 8 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 unterfallen, öffentliche Personenverkehrsdienste ausführt?

    6.

    Zu welchem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 erfüllt sein?


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates, ABI. L 315, S. 1.

    (2)  Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienst, ABl. L. 134, S. 1.

    (3)  Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl. L. 134, S. 114.


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