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Document 62016TA0607

    Rechtssache T-607/16: Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2017 — OZ/EIB (Öffentlicher Dienst — Personal der EIB — Sexuelle Belästigung — Untersuchungsverfahren — Bericht des Untersuchungsausschusses — Entscheidung des Präsidenten der EIB, der Beschwerde nicht stattzugeben — Fehlen eines rechtswidrigen Verhaltens der EIB — Haftung)

    ABl. C 283 vom 28.8.2017, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 283/45


    Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2017 — OZ/EIB

    (Rechtssache T-607/16) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Sexuelle Belästigung - Untersuchungsverfahren - Bericht des Untersuchungsausschusses - Entscheidung des Präsidenten der EIB, der Beschwerde nicht stattzugeben - Fehlen eines rechtswidrigen Verhaltens der EIB - Haftung))

    (2017/C 283/69)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: OZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Maréchal)

    Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: T. Gilliams, E. Raimond und G. Faedo im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung des Berichts des Untersuchungsausschusses der EIB vom 14. September 2015 und der Entscheidung des Präsidenten der EIB vom 16. Oktober 2015, der von der Klägerin wegen sexueller Belästigung eingelegten Beschwerde nicht stattzugeben, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch diesen Bericht und diese Entscheidung entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    OZ trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 335 vom 12.9.2016 (ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-37/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragene und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragene Rechtssache).


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