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Document 62016FN0017

Rechtssache F-17/16: Klage, eingereicht am 23 März 2016 — ZZ/Kommission

ABl. C 191 vom 30.5.2016, p. 53–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/53


Klage, eingereicht am 23 März 2016 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-17/16)

(2016/C 191/77)

Verfahrenssprache: deutsch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: H. Tettenborn, Rechtsanwalt)

Beklagter: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO), den verspätet eingegangen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/03/15 — 3 zuzulassen, nicht zu berücksichtigen und die Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, diesem Antrag nicht stattzugeben.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die ihr per E-Mail zugegangenen Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 17.08.2015, den von ihr am 13.08.2015 im Anschluss an die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/03/15 — 3, sie nicht zur nächsten Phase dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, gestellten Antrag auf Überprüfung der genannten Entscheidung nicht zu berücksichtigen, aufzuheben;

die stillschweigende Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/03/15 — 3, dem am 13.08.2015 im Anschluss an die Entscheidung dieses Prüfungsausschusses, sie nicht zur nächsten Phase dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, von ihr gestellten Antrag auf Überprüfung der genannten Entscheidung nicht stattzugeben, aufzuheben;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.


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