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Document 62015TN0482

    Rechtssache T-482/15: Klage, eingereicht am 24. August 2015 — Ahrend Furniture/Kommission

    ABl. C 337 vom 12.10.2015, p. 40–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 337/40


    Klage, eingereicht am 24. August 2015 — Ahrend Furniture/Kommission

    (Rechtssache T-482/15)

    (2015/C 337/45)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Ahrend Furniture (Zaventem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Lepièce und V. Dor sowie Rechtsanwalt S. Engelen)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    den Beschluss der Kommission unbekannten Datums, mit dem das Los Nr. 1 der Ausschreibung Nr. OIB.DR.2/PO/2014/055/622 — „Beschaffung von Möbeln“ an einen anderen Bieter vergeben wurde, für nichtig zu erklären;

    der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.

    1.

    Erster Klagegrund: Tatsachenirrtum und Rechtsfehler seitens der Beklagten bei der qualitativen und technischen Analyse des Angebots der Klägerin.

    2.

    Zweiter Klagegrund: Unterlassung der Mitteilung von Angaben über die finanzielle Bewertung der Angebote an die Klägerin ungeachtet ihrer diesbezüglichen Ersuchen.


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