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Document 62015FB0135

    Rechtssache F-135/15: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. April 2016 — Beiner/Kommission (Öffentlicher Dienst — Auswahlverfahren — Zulassungsvoraussetzungen — Berufserfahrung — Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen — Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

    ABl. C 191 vom 30.5.2016, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 191/51


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. April 2016 — Beiner/Kommission

    (Rechtssache F-135/15) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Berufserfahrung - Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler))

    (2016/C 191/73)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Laurent Beiner (Knutange, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Sahki)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/130/14, den Kläger nicht zur Prüfung zuzulassen, weil er nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfüge

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

    2.

    Herr Laurent Beiner trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.


    (1)  ABl. C 7 vom 11.1.2016, S. 37.


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