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Document 62015FA0083

Rechtssache F-83/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. März 2016 — Pujante Cuadrupani/GSA (Öffentlicher Dienst — Einstellung — Zeitbediensteter — Entlassung am Ende der Probezeit — Anfechtungsklage, die zugleich gegen die Entlassungsentscheidung und die die Entlassung bestätigende Entscheidung gerichtet ist — Zulässigkeit — Art. 14 Abs. 3 der BSB — Ermessens- und Verfahrensmissbrauch — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Verteidigungsrechte — Anhörung des Paritätischen Beurteilungsausschusses — Stellungnahme, die auf der Prüfung schriftlicher Unterlagen ohne Anhörung des Klägers beruht — Keine Verletzung von Verteidigungsrechten)

ABl. C 136 vom 18.4.2016, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 136/48


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. März 2016 — Pujante Cuadrupani/GSA

(Rechtssache F-83/15) (1)

((Öffentlicher Dienst - Einstellung - Zeitbediensteter - Entlassung am Ende der Probezeit - Anfechtungsklage, die zugleich gegen die Entlassungsentscheidung und die die Entlassung bestätigende Entscheidung gerichtet ist - Zulässigkeit - Art. 14 Abs. 3 der BSB - Ermessens- und Verfahrensmissbrauch - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verteidigungsrechte - Anhörung des Paritätischen Beurteilungsausschusses - Stellungnahme, die auf der Prüfung schriftlicher Unterlagen ohne Anhörung des Klägers beruht - Keine Verletzung von Verteidigungsrechten))

(2016/C 136/68)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Antonio Pujante Cuadrupani (Murcia, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)

Beklagte: Agentur für das Europäische GNSS (Prozessbevollmächtigte: O. Lambinet und D. Petrlík sowie Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Beurteilung der Probezeit des Klägers und der darauffolgenden Entscheidung des Exekutivdirektors der Beklagten, ihn nach Ablauf seiner Probezeit zu entlassen

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Pujante Cuadrupani trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Agentur für das Europäische GNSS zu tragen.


(1)  ABl. C 279 vom 24.8.2015, S. 60.


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